Institut für Urheber- und Medienrecht

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22.02.2006; 15:37 Uhr
USA: Bilderwiedergabe in Google-Thumbnails verstößt möglicherweise gegen Urheberrecht
Fair-Use-Prinzip gilt nicht für Fotos mit künstlerischem Wert

Google verstößt durch seine Bildersuchfunktion möglicherweise gegen US-Urheberrecht. Dies hat Richter Howard Matz vom Bezirksgericht Zentralkaliforniens im Rahmen eines Verfahrens gegen den US-Suchmaschinenbetreiber entschieden. Geklagt hat das Unternehmen Perfekt 10, das eine Erotik-Webseite betreibt und seine Rechte an den online angebotenen Aktfotos verletzt sieht. Google stellt bei der Bildersuche die Ergebnisse als Thumbnail dar und gibt damit eine verkleinerte Kopie des Originals wieder. Zusätzlich setzte Google einen Link zu den Originalen, die grundsätzlich nur zahlenden Kunden zugänglich seien. Nach Ansicht von Perfect 10 stellen sowohl die Erstellung der Thumbnails wie die Verlinkung zur Ursprungsseite einen Verstoß gegen Copyright-Gesetze dar.

In seiner Entscheidung wies Richter Matz darauf hin, dass es wahrscheinlich sei, dass Google die Urheberrechte von Perfect 10 durch die Darstellung von Thumbnails bei den Suchergebnissen verletze. Hiervon seien aber nur die Fotos mit künstlerischem Wert betroffen. Die verkleinerte Darstellung herkömmlicher Bilder sei dagegen von dem Prinzip des »fair use« gedeckt. Eine Urheberrechtsverletzung durch die Verlinkung lehnte Matz ab. Die Anwälte beider Seiten haben nun bis zum 8.3.2006 Zeit, einen Vorschlag für eine einstweilige Verfügung vorzulegen.

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[IUM/kr]

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