Institut für Urheber- und Medienrecht

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23.02.2006; 10:58 Uhr
Landesmedienanstalten geben Empfehlung für Anbieter von Handy-TV
VPRT moniert unabgestimmtes Vergabeverfahren

Die Gemeinsame Stelle Programm, Werbung und Medienkompetenz (GSPWM) der Landesmedienanstalten hat eine Empfehlung für die Zuweisung der in den Bundesländern jeweils ausgeschriebenen Übertragungskapazitäten zur Erprobung des Einstiegs in den Regelbetrieb von digitalen terrestrischen Rundfunkdiensten im DMB-Standard (»Handy-TV«) ausgesprochen. In einer Pressemitteilung vom 20.2.2006 benannte die GSPWM die »Mobiles Fernsehen Deutschland GmbH« (MFD) in Düsseldorf, vorbehaltlich der noch laufenden Ausschreibungen in Berlin, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein. Die Lizenz soll für mindestens drei Jahre vergeben werden.

Der Verband Privater Rundfunk und Telekommunikation e.V. (VPRT) kritisierte in einer Pressemitteilung vom 23.2.2006 das unkoordinierte Vergabeverfahren der Landesmedienanstalten und die Abgabe einer Empfehlung trotz noch laufender Ausschreibungen. Jürgen Doetz, Präsident des VPRT, fürchtet, dass die aufgesplittete und uneinheitliche Vergabe von DMB und DVB-H-Übertragungskapazitäten zu einer Zementierung von Marktstrukturen führt und so die Entwicklung wirtschaftlich tragfähiger Geschäftmodelle behindert werden könnte. Zudem seien wichtige medien- und telekommunikationsrechtliche fragen zur Vergabe an Programmanbieter und Plattformbetreiber noch nicht geklärt, gab Dr. Tobias Schmid, Vizepräsident und Vorsitzender des Fachbereichs Fernsehen, zu bedenken.

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[IUM/hl]

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