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06.03.2006; 17:41 Uhr
ARD und ZDF gehen doch gemeinsam nach Karlsruhe
Schächter sieht keine Chance mehr für politische Lösung mit den Ländern

Das ZDF wird sich nun doch der Verfassungsbeschwerde der ARD gegen das letzte Gebührenfestsetzungsverfahren anschließen. Dies meldet der öffentlich-rechtliche Sender in einer eigenen Pressemitteilung vom 6.3.2006. Im Oktober letzten Jahres noch hatte sich das ZDF gegen einen gemeinsamen Gang nach Karlsruhe ausgesprochen. Stattdessen suchte ZDF-Intendant Markus Schächter eine politische Lösung mit den Ländern, um ein staatsfernes und bedarfsgerechtes Finanzierungsverfahren langfristig zu sichern. Mit dem Scheitern eben dieser Lösung begründet Schächter nun den Entschluss, sich der Verfassungsbeschwerde der ARD anzuschließen. Dem Intendanten zufolge geht es dabei nicht um die Höhe der Rundfunkgebühr, sondern darum, Rechtssicherheit für die Zukunft zu schaffen. So bringe »die neue Dynamik der Digitalisierung gravierende Veränderungen der Fernsehlandschaft mit potenziellen Gefahren für die Balance des Rundfunksystems«.

Die Länder sind mit ihrer Entscheidung hinter der Empfehlung der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten (KEF) zurückgeblieben, die eine Steigerung um 1,09 Euro im Monat vorsieht. Nach einem Urteil des BVerfGs von 1994 (Az.: 1 BvL 30/88 - ZUM 1994,173) sind die Minister weitgehend an die Vorschläge der KEF gebunden. Das Gericht hatte die Position der zuständigen KEF gestärkt, um die »Staatsferne« der Öffentlich-Rechtlichen zu gewährleisten und den Politikern keinen »Gebührenhebel« in die Hand zu geben. Wie das ZDF-»heute«-Magazin am 26.10.2005 berichtete, ergibt sich nach Ansicht des ZDF aus dem Urteil, dass die Politiker unter Beachtung verfassungsrechtlicher Vorgaben den Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks umreißen dürfen. Eine faktische Auftragsbeschränkung über den Weg einer restriktiven Finanzierungsentscheidung dürfe jedoch nicht stattfinden. Daher spricht sich das ZDF gegen eine Verknüpfung der Gebührenfrage mit der Änderung von Struktur- und Programminhalten aus. Vielmehr sollten die genannten Prozesse entflochten werden.

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