Institut für Urheber- und Medienrecht

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16.03.2006; 10:06 Uhr
Bundestag berät Gesetzentwürfe zur Stärkung der Pressefreiheit
FDP und Bündnis 90/DIE GRÜNEN wollen Stellung der Journalisten gegenüber Strafverfolgung verbessern

Der Deutsche Bundestag berät in seiner heutigen Sitzung in erster Lesung zwei Gesetzentwürfe der Oppositions- fraktionen von FDP (Drs. 16/956) und Bündnis 90/DIE GRÜNEN (Drs. 16/576), die beide die Stärkung der Pressefreiheit durch Änderungen im materiellen und prozessualen Strafrecht zum Gegenstand haben.

So wollen beide Fraktionen die entsprechende Regelung in § 353 d Nr. 3 StGB streichen, in dem die Veröffentlichung von Anklageschriften oder anderer amtlicher Schriftstücke des Strafverfahrens vor einer öffentlichen Verhandlung unter Strafe gestellt ist. Ferner wollen beide Parteien Journalisten von einer Strafandrohung ausnehmen, die einer strafbaren Verletzung von Dienstgeheimnissen gem. § 353 b StGB dadurch Vorschub leisten, indem sie diese veröffentlichen, wobei Bündnis 90/DIE GRÜNEN insofern weitergeht und auch die Anstiftung zum Geheimnisverrat durch Journalisten straflos stellen will. Schließlich sehen beide Gesetzentwürfe vor, zukünftig Beschlagnahmen von Gegenständen Wohnungsdurchsuchungen von Journalisten ebenso unter den Vorbehalt einer richterlichen Anordnung zu stellen, wie dies bereits bei Beschlagnahmen in Redaktionsräumen oder Rundfunkanstalten der Fall ist (§ 98 StPO), und Journalisten bei der Erhebung von Telekommunikationsdaten den gleichen Schutz genießen zu lassen wie andere Berufsgeheimnisträger, sodass eine Herausgabe in Zukunft unzulässig wäre.

Bündnis 90/DIE GRÜNEN will darüber hinaus den Informantenschutz durch ein Verwertungsverbot von so genannten Zufallsfunden stärken - also solchen Gegenständen, die im Rahmen einer Durchsuchung gefunden worden sind, ohne in einem Bezug zur Anlass gebenden Untersuchung zu stehen.

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