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21.03.2006; 18:42 Uhr
Bloomberg TV klagt gegen Belegungsentscheidung der LMK Rheinland-Pfalz
VPRT kritisiert Dominanz der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten im Kabel

Der Wirtschafts- und Finanzsender »Bloomberg TV« hat in der vergangenen Woche Klage gegen eine Entscheidung der Landeszentrale für Medien und Kommunikation Rheinland-Pfalz (LMK) über die Kabelbelegung im Netz des Betreibers Kabel Deutschland GmbH erhoben. Wie aus einer Pressemitteilung des Verbandes Privater Rundfunk und Telekommunikation e.V. (VPRT) vom 21.3.2006 hervorgeht, hatte die LMK die Sendezeit des von ARD und ZDF gemeinsam betriebenen Programms ARTE zu Lasten von »Bloomberg TV« ausgeweitet. Letzterer will nun mit seiner Klage die Verkürzung seiner Sendezeit verhindern, da andernfalls ein Reichweitenverlust drohe, der wiederum Auswirkungen auf Werbeeinnahmen habe.

Jürgen Doetz, Präsident des VPRT, forderte, dass eine solche Sendezeitausweitung zu Lasten von z. B. landesfremder Dritter Programme von öffentlich-rechtlichen Anstalten zu erfolgen habe, nicht aber von privaten Veranstaltern. Deren Kabelplatz werde sonst wirtschaftlich entwertet, was sich für diese existenzbedrohend auswirken könne. Der Grundversorgungsauftrag werde durch eine solche Regelung auch nicht gefährdet, da die Programme der Öffentlich-Rechtlichen digital über alle Übertragungswege zu empfangen seien, so Doetz.

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