Institut für Urheber- und Medienrecht |
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22.03.2006; 11:35 Uhr
Assemblee Nationale verabschiedet Novelle des französischen Urheberrechts
Keine Einführung einer »Kulturflatrate«, Privatkopie wird eingeschränkt
Nach wochenlangen Diskussionen hat die französische Assemblee Nationale am gestrigen Dienstag, den 21.3.2006 den Gesetzentwurf zur Novellierung des nationalen Urheberrechts in erster Lesung verabschiedet. Einer Meldung des »Nouvel Observateur« vom selben Tag zufolge stimmten 296 für und 193 Abgeordnete gegen den Gesetzentwurf. Damit hat dieser nicht die volle Unterstützung durch die Abgeordneten der die Regierung unterstützenden Fraktionen erhalten, 21 Mitglieder der Union pour un Mouvement Populaire (UMP) stimmten dagegen oder enthielten sich der Stimme. Eine weitere Beratung erfolgt nun allein im französischen Senat, voraussichtlich im Mai 2006. Der Gesetzentwurf sieht ein abgestuftes Strafsystem für Nutzer und Betreiber von Internet-Tauschbörsen sowie im Bereich der Umgehung von Kopierschutzprogrammen vor, beschränkt die Möglichkeit zur Privatkopie, soll die Hersteller proprietärer Kopierschutzsysteme zur Interoperabilität zwingen, dass legal erworbene Musik auf allen Geräten abgespielt werden kann, und enthält keine Einführung der diskutierten »Kulturflatrate« für Internetnutzer (siehe hierzu die Meldungen vom 20.3.2006> und 13.3.2006>). Der französische Kulturminister Renaud Donnedieu de Vabres zeigte sich laut dem »Nouvel Observateur« zufrieden darüber, dass nun bei Internet-Tauschbörsen die Grenze zwischen legalem und illegalem Handeln klar gezogen sei. Patrick Boche hingegen von der oppositionellen Parti Socialiste (PS) bezeichnete den Entwurf als obsolet schon vor seiner Verabschiedung, da er eine »Maginot-Linie« darstelle, der neue kulturelle Praktiken der französischen Bürger verneine. Dokumente:Institutionen:Permanenter Link zu dieser News Nr. 2633: http://www.urheberrecht.org/news/2633/
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