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23.03.2006; 10:26 Uhr
Geteiltes Echo auf Kabinettsbeschluss zum 2. Korb
Kritik an Wegfall der Bagatellklausel und Änderungen bei Urheberrechtsabgabe für Privatkopie

Der gestrige Kabinettsbeschluss der Bundesregierung zur Novellierung des Urheberrechts (2. Korb) hat unterschiedliche Reaktionen bei Politik und den betroffenen Interessenverbänden hervorgerufen. Bei den Bundestagsabgeordneten Grietje Bettin und Jerzy Montag von Bündnis 90/DIE GRÜNEN und Edda Müller, Vorstand der Verbraucherzentrale Bundesverband, ist die Streichung der so genannten Bagatellklausel auf Kritik gestoßen, wonach das Kopieren von offensichtlich rechtswidrigen hergestellten oder genutzten Vorlagen in geringem Umfang straflos gestellt werden sollte. Laut Pressemitteilungen vom 22.3.2006 befürchten sie, dass Polizei und Staatsanwaltschaften nun wegen Überlastung Kapazitäten fehlen werden, um gegen organisierte Raubkopierer vorgehen zu können. Kulturstaatsminister Bernd Neumann und Steffen Kuchenreuther, Präsident der Spitzenorganisation der Filmwirtschaft e.V. (SPIO), sehen im Wegfall hingegen ein wichtiges Signal gegen eine sonst drohende Bagatellisierung von Verletzungen geistigen Eigentums.

Einen weiteren Streitpunkt stellen die Neuregelungen zur Urheberrechtsabgabe im Falle der Privatkopie. Angesichts der vorgesehenen Kopplung der Vergütung an den Gerätepreis und die gleichzeitige Deckelung auf maximal 5 Prozent des Verkaufspreises warnen die SPIO und die Verwertungsgesellschaften VG Bild-Kunst und VG Wort in Pressemitteilungen vor einem massiven Absinken der Einnahmen, wobei dies durch die Einführung individueller Vergütungssysteme für die Masse der betroffenen Urheber nicht aufgefangen werden könne. Einen kompletten Wechsel hierzu hingegen fordert Jörg Menno Harms, Vizepräsident des Bundesverbandes Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien (BITKOM), und hob die Deckelung als »erträglichen Kompromiss aus Sicht der Hersteller« hervor.

Umstritten bleibt die Einführung des neuen § 52 b UrhG, wonach öffentliche Bibliotheken, Museen und Archive berechtigt sind, veröffentlichte Werke an speziellen Lesplätzen zugänglich zu machen und hierfür eine angemessene Vergütung zu zahlen. Der Börsenverein des Deutschen Buchhandels e.V. und der in ihm organisierten Arbeitsgemeinschaft kleinerer unabhängiger Verlage (AkV) sehen darin einen Eingriff in verfassungsrechtlich geschützte Positionen der Verlage und ziehen für den Fall einer Beibehaltung der Vorschrift gerichtliche Schritte in Betracht.

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