mobiles Menü Institut für Urheber- und Medienrecht
03.04.2006; 18:24 Uhr
Freiberufler legen Verfassungsbeschwerde gegen Rundfunkgebühren für Internet-PCs ein
GEZ nutzt Kfz-Zulassungsstellen zur Feststellung nicht angemeldeter Rundfunkgeräte

Drei Freiberufler haben am 31.3.2006 beim Bundesverfassungsgericht Verfassungbeschwerde gegen die ab dem 1.1.2007 fällige Rundfunkgebühr für internettaugliche PCs eingelegt, wie aus einer Pressemtteilung der Vereinigung der Rundfunkgebührenzahler (VGRZ) vom 31.3.2006 hervorgeht. Durch die im Rahmen des Achten Rundfunkänderungsstaatsvertrages eingeführte Gebührenpflicht würden laut VGRZ vornehmlich Selbstständige, Handwerker und Gewerbe­treibende mit Internet-PC betroffen, die bislang kein Radio- und Fernseh­gerät zum Empfang bereithielten. Dies stelle einen Paradigmenwechsel dar, da die Gebührenpflicht nun auf so genannte neuartige Rund­funk­empfangs­geräte erweitert werde, die zugleich unverzichtbare Gebrauchsgegenstände darstellten. Dadurch entscheide nicht mehr der Benutzer, sondern die jeweilige Rund­funk­anstalt durch die Wahl der Verbreitungs­wege darüber, welche Geräte zu Rund­funk­empfangs­geräten würden.

Wie unterdes aus einer Antwort von Kulturstaatsminister Bernd Neumann auf eine schriftliche Frage des Bundestagsabgeordneten und Vorsitzenden des Haushaltsausschusses, Otto Fricke, vom 21.3.2006 hervorgeht, kontrolliert die Gebühreneinzugszentrale (GEZ) die Einhaltung der Rundfunkgebührenpflicht auch mit Hilfe von Kraftfahrzeug-Zulassungsstellen. So würden in Einzelfällen gemäß § 35 Abs. 1 Nr. 3 Straßenverkehrsgesetz (StVG) Halterdaten übermittelt. Der Vorschrift zufolge können Daten an öffentliche Stellen zur Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten weitergegeben werden, was im vorliegenden Fall dann gegeben sei, wenn im Kfz ein Rundfunkempfangsgerät zum Empfang bereitgehalten werde, ohne dass dies bei der GEZ angezeigt werde. Gegenüber dem Institut zweifelte Fricke jedoch an der Zulässigkeit dieser Praxis, wenn die Datenabfrage sich nicht schon auf einen bereits bestehenden Anfangsverdacht gründe, sondern erst zur Erlangung eines entsprechenden Verdachtsmoments diene: im letzteren Fall könne von einer Ordnungswidrigkeit gerade noch nicht ausgegangen werden.

Dokumente:

Institutionen:

[IUM/hl]

Permanenter Link zu dieser News Nr. 2648:

https://www.urheberrecht.org/news/2648/


Zurück zur Liste


Der kostenlose Service unserer Online-Redaktion.

Das IUM dokumentiert die politischen und rechtlichen Entwicklungen aus dem Bereich des Urheber- und Medienrechts und gibt einen tagesaktuellen Newsletter heraus. Dieser informiert über neue Gerichtsentscheidungen und laufende Gesetzgebungsverfahren und ist dabei dem Gebot strikter Neutralität verpflichtet. Fördermitglieder erhalten den Newsletter vorab per E-Mail. Sein Inhalt wird hier dokumentiert.

Hier können Sie sich für den IUM Newsletter anmelden!

Gerne schicken wir Ihnen auch alle aktuellen Informationen per Mail.