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05.04.2006; 16:53 Uhr
EU-Kommission nimmt Sportwetten ins Visier
Förmliches Auskunftsersuchen an Deutschland und sechs weitere Mitgliedstaaten

Die Europäische Kommission hat aufgrund eigener Erkenntnisse und wegen Beschwerden von mehreren Sportwettenanbietern die erste Phase des Vertragsverletzungsverfahrens gem. Art. 226 EG eingeleitet. Neben Deutschland forderte sie auch Dänemark, Finnland, Ungarn, Italien die Niederlande und Schweden auf, innerhalb von zwei Monaten Stellung zu ihren jeweiligen nationalen Rechtsvorschriften abzugeben, um so über deren Vereinbarkeit mit dem Gemeinschaftsrecht überprüfen zu können.

Wie aus einer Pressemitteilung der Kommission vom 4.4.2006 hervorgeht, richtet sich die Untersuchung aber nicht gegen bestehende Monopole oder staatliche Lotterien oder das Recht der Mitgliedstaaten auf den Schutz des Allgemeininteresses, solange die Beschränkungen entsprechend gemeinschaftsrechtlicher Vorgaben Diskriminierungen vermeiden und sich als notwendig und verhältnismäßig darstellen. Dies sei aber insbesondere dann nicht der Fall, wenn Behörden des jeweiligen Mitgliedstaats Verbraucher aufmuntern, an Wetten teilzunehmen, um so die Einkünfte des Fiskus zu erhöhen. Charlie McCreevy, EU-Kommissar für Binnenmarktfragen und Dienstleistungen, zeigte sich zuversichtlich, dass die Antworten der Mitgliedstaaten derart zufriedenstellend sein werden, um die Angelegenheit abschließen zu können.

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[IUM/hl]

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