Institut für Urheber- und Medienrecht |
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25.04.2006; 19:03 Uhr
Urteil in Schweden: TV-Werbepausen verletzen Urheberrecht des Regisseurs
BVR prüft Mitsprache der Regisseure auch in Deutschland
Der einem Oberlandesgericht entsprechende Svea Hovrätt Stockholm hat in zweiter Instanz durch Urteil festgestellt, dass Werbepausen während eines TV-Spielfilms das Urheberrecht des Regisseurs verletzen. Dies meldete »Deutschlandradio« am 24.4.2006. Der schwedische Regisseur Vilgot Sjöman hatte gegen den Fernsehsender TV4 geklagt. Sollte dieses Urteil rechtskräftig werden, müssten zukünftig Fernsehsender die Erlaubnis der Inhaber des Urheberrechts einholen, um den Film unterbrechen zu können. Der Bundesverband Regie (BVR) begrüßte die Entscheidung des Gerichts und kündigte an zu prüfen, ob das Urteil auf deutsche Regisseure übertragen werden könne. Im Zuschauerinteresse sei es sinnvoll, wenn der Regisseur durch seine Erlaubnis dramaturgische Brüche bei der Ausstrahlung seines Films verhindern kann. Dem stünden laut BVR-Geschäftsführer Steffen Schmidt-Hug nicht EU-Regelungen entgegen, da diese nur Aussagen über die zeitlichen Grenzen der Werbeunterbrechungen träfen, nicht aber über den genauen Zeitpunkt und Art der Werbung. Dokumente:Institutionen:Permanenter Link zu dieser News Nr. 2659: http://www.urheberrecht.org/news/2659/
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