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28.04.2006; 17:36 Uhr
Bundesregierung antwortet EU-Kommission erneut zu Rundfunkgebühren in Deutschland
VPRT bemängelt einseitige Position zugunsten der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten
Die Bundesregierung hat ihre Stellungnahme zu dem erneuten Auskunftsersuchen der Europäischen Kommission bezüglich wettbewerbspolitisch relevanten Positionen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland abgegeben. Wie berichtet hatte Brüssel darin insbesondere detaillierte Fragen zur Verwendung der Rundfunkgebühren gestellt, u. a. in Hinblick auf Umfang und Finanzierung neuer Mediendienste sowie der Sportrechte. Nach Ansicht von Jürgen Doetz, Präsident des Verbandes Privater Rundfunk und Telekommunikation e.V. (VPRT), beabsichtige die Bundesregierung lediglich, das Verfahren zur Einstellung zu bringen. Inhaltlich werde die Antwort den bestehenden Wettbewerbseinschränkungen nicht gerecht. So bedeute die Feststellung, die Anstalten könnten selbst bestimmen, wie sie ihre Programme - orientiert an den geänderten Publikumsinteressen - weiterentwickeln, einen Freibrief für die Expansion der Öffentlich-Rechtlichen. Auch halte die Regierung keine Einschränkung bei Online- und Mobile-Aktivitäten von ARD und ZDF für notwendig, da die internen Konntrollgremien genügten, um ordnungspolitischen Anforderungen gerecht zu werden. »Das alles zusammengenommen bedeutet neue Angebote auf allen Wegen wie aus einem Selbstbedienungsladen auf Kosten der Gebührenzahler«, so Doetz in einer Pressemitteilung vom 27.4.2006. Sollte das Verfahren eingestellt werden, kündigte er an, den europäischen Rechtsweg beschreiten zu wollen. Dokumente:Institutionen:Permanenter Link zu dieser News Nr. 2664: http://www.urheberrecht.org/news/2664/
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