mobiles Menü Institut für Urheber- und Medienrecht
08.05.2006; 13:48 Uhr
GEMA und Deutscher Musikrat kritisieren Urheberrechtsreform
Neue Vergütungsregelungen bei Privatkopie höhlen Urheberschutz aus

Die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) und der Deutsche Musikrat erneuern ihre Kritik an den geplanten Änderungen zur Bemessung der Urheberrechtsabgaben im Bereich der privaten Vervielfältigung, die der am 22.3.2006 beschlossene Regierungsentwurf zur Novellierung des Urheberrechts (»Zweiter Korb«) vorsieht. Die beiden Institutionen fürchten laut einer gemeinsamen Pressemitteilung vom 8.5.2006 erhebliche Einkommenseinbußen zu Lasten der Komponisten, Musik- und Textautoren. Durch die im Gesetzentwurf vorgesehene Deckelung der Vergütungsansprüche aller Berechtigten für einen Gerätetyp auf künftig maximal 5 Prozent des Verkaufspreises drohe nach Angaben des GEMA-Vorstandssprechers Dr. Jürgen Becker ein Rückgang von derzeit 54,3 Mio. EUR um 32 Prozent, weitere Rückgänge seien zu erwarten beim Aufkommen für Speichermedien. Als »einseitig die Herstellerindustrie begünstigend« bemängeln GEMA und Deutscher Musikrat zudem, dass zukünftig die Vergütungshöhe nicht mehr durch den Gesetzgeber vorgegeben, sondern von Verwertungsgesellschaften und Herstellern ausgehandelt werden sollen, sowie die Regelung, dass letztere durch die Vergütungshöhe nicht unzumutbar beeinträchtigt werden dürften.

Die Bundesministerin der Justiz, Brigitte Zypries, hingegen verteidigte in einem an die Mitglieder des Deutschen Bundestages verschickten Brief den Regierungsentwurf. Wie »heise.de« am 6.5.2006 meldete, sollen die Urheberrechtsabgaben in einem wirtschaftlich angemessenen Verhältnis zum Preisniveau des Gerätes oder des Speichermediums stehen. Der Einbußen hierbei würden durch die zu erwartenden Mehreinnahmen durch steigende Umsatzzahlen bei den Geräten kompensiert werden.

Dokumente:

Institutionen:

[IUM/hl]

Permanenter Link zu dieser News Nr. 2673:

https://www.urheberrecht.org/news/2673/


Zurück zur Liste


Der kostenlose Service unserer Online-Redaktion.

Das IUM dokumentiert die politischen und rechtlichen Entwicklungen aus dem Bereich des Urheber- und Medienrechts und gibt einen tagesaktuellen Newsletter heraus. Dieser informiert über neue Gerichtsentscheidungen und laufende Gesetzgebungsverfahren und ist dabei dem Gebot strikter Neutralität verpflichtet. Fördermitglieder erhalten den Newsletter vorab per E-Mail. Sein Inhalt wird hier dokumentiert.

Hier können Sie sich für den IUM Newsletter anmelden!

Gerne schicken wir Ihnen auch alle aktuellen Informationen per Mail.