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09.05.2006; 10:47 Uhr
ZDF darf Imam nicht Hassprediger nennen
Rundfunkanstalt unterliegt vor dem LG Potsdam

Das ZDF darf den früheren Imam der Berliner »Mevlana Moschee« nicht als »Hassprediger« bezeichnen. Dies entschied das Landgericht Potsdam (LG Potsdam) durch Urteil vom 8.5.2006, wie die »Berliner Morgenpost« in einem Artikel vom 9.5.2006 berichtet.

Das Fernsehmagazin »Frontal21« hatte mit versteckter Kamera am 22.10.2004 eine auf türkisch gehaltene Predigt des muslimischen Geistlichen aufgenommen und Zitate hieraus auf deutsch übersetzt in einer Sendung wiedergegeben, wonach er die Deutschen als »stinkende Ungläubige« bezeichnet haben soll, die in die Hölle kommen würden. Im Frühjahr 2005 wurde der Imam auf der ZDF-Internetseite als »Hassprediger« bezeichnet. Hiergegen hatte der Geistliche auf Unterlassung geklagt, worauf im Dezember 2005 zunächst ein Versäumnisurteil gegen das ZDF erging. Den hiergegen gerichteten Einspruch wies nun das LG Potsdam zurück.

Dabei stellte es laut »Berliner Morgenpost« fest, dass der Begriff »Hassprediger« keine reine Meinungsäußerung sei. Vielmehr enthalte diese Behauptung den Vorwurf einer strafbaren Aussage, die den Straftatbestand der Volksverhetzung erfüllen könnte. Zwar habe der Geistliche von »stinkenden Ungläubigen« gesprochen, damit aber nicht die Deutschen, sondern Atheisten insgesamt gemeint. Ob das ZDF Berufung gegen das Urteil einlegen wird, ist noch offen.

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