mobiles Menü Institut für Urheber- und Medienrecht
10.05.2006; 18:44 Uhr
Unwahre negative Bewertung bei eBay verletzt Persönlichkeitsrecht
OLG Oldenburg verurteilt Unternehmen, der Rücknahme der Äußerung zuzustimmen

Eine negative Bewertung eines Käufers bei dem Online-Marktplatz eBay durch einen Verkäufer, bei der Umstände der fehlgeschlagenen Vertragsabwicklung verschwiegen werden, verletzt den Käufer in seinem allgemeinen Persönlichkeitsrecht. Dies entschied das Oberlandesgericht Oldenburg (OLG Oldenburg) durch Urteil vom 3.4.2006 (Az. 13 U 71/05 - Veröffentlichung in der ZUM folgt) laut einer Pressemitteilung vom 10.5.2006.

Die Klägerin hatte bei dem beklagten Unternehmen ein Laufband erworben. Nach Lieferung kam es jedoch zur Rückabwicklung des Vertrages, nachdem die Klägerin Mängel des Gerätes beanstandet hatte. Anschließend bewertete die Beklagte im entsprechenden eBay-Forum die Klägerin mit dem Eintrag: »Bietet, nimmt nicht ab, schade, obwohl selber großer Verkäufer«. Dem widersprach die Klägerin im selben Forum unter Verweis auf die gerügten Mängel und der ordnungsgemäßen Rückabwicklung.

Das klagabweisende Urteil des Landgerichts Oldenburg, der Rücknahme der negativen Bewertung zuzustimmen, hob das OLG Oldenburg auf Berufung der Klägerin auf und verurteilte die Beklagte hierzu. Das Gericht begründete dies damit, dass »die Äußerung der Verkäuferin als unwahre Tatsachenbehauptung zu behandeln (sei), weil die Umstände verschwiegen würden, aufgrund derer die Vertragsdurchführung gescheitert ist«, wodurch diese in ihrem allgemeinen Persönlichkeitsrecht verletzt werde. Der Kommentar werde in seiner angegriffenen Form von einem juristischen Laien so verstanden, dass die Käuferin sich nicht vertragstreu verhalten habe. Dies aber sei für die Klägerin sowohl für ihre weitere Tätigkeit als Verkäuferin als auch als Käuferin von Bedeutung. Die Möglichkeit zu einer klarstellenden Anmerkung - so das OLG - könne die Widerrechtlichkeit der Äußerung nicht aufheben.

Dokumente:

Institutionen:

[IUM/hl]

Permanenter Link zu dieser News Nr. 2677:

https://www.urheberrecht.org/news/2677/


Zurück zur Liste


Der kostenlose Service unserer Online-Redaktion.

Das IUM dokumentiert die politischen und rechtlichen Entwicklungen aus dem Bereich des Urheber- und Medienrechts und gibt einen tagesaktuellen Newsletter heraus. Dieser informiert über neue Gerichtsentscheidungen und laufende Gesetzgebungsverfahren und ist dabei dem Gebot strikter Neutralität verpflichtet. Fördermitglieder erhalten den Newsletter vorab per E-Mail. Sein Inhalt wird hier dokumentiert.

Hier können Sie sich für den IUM Newsletter anmelden!

Gerne schicken wir Ihnen auch alle aktuellen Informationen per Mail.