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11.05.2006; 16:33 Uhr
Frankreich: Senat entschärft Interoperabilitätsregelung im neuen Urheberrecht
Abgestuftes Strafsystem für Betreiber und Nutzer illegaler Tauschbörsen bleibt unverändert

In seiner Sitzung am späten Mittwochabend hat der französische Sénat den Gesetzentwurf zur Novellierung des nationalen Urheberrechts »Droits d'Auteur et Droits Voisins dans la Société de l'Information« (DADVSI) in einigen, dafür aber umso umstritteneren Punkten modifiziert.

Um zu gewährleisten, dass legal erworbene Musikdateien auf Geräten verschiedener Hersteller abspielbar sind, hatte die Assemblee nationale durch eine Interoperabilitätsklausel einen offenen Standard versucht einzuführen. Diesen Versuch hat nun der Sénat wiederum laut einer Nachricht von »iRights.info« vom 11.5.2006 dahingehend abgeschwächt, dass Anbieter zukünftig »technische Dokumentationen und Programm-Schnittstellen« in dem Umfang zur Verfügung stellen müssen, dass »eine geschützte Kopie eines urheberrechtlich geschützten Werkes« angefertigt werden kann - ungeregelt bleibe damit aber, ob diese Kopie auch abspielbar sein muss. Ferner dürften Anbieter von Kopierschutzsystemen eine Verbreitung von Software in Quellcodes, die »der Sicherheit und Wirksamkeit des DRM abträglich ist«, untersagen. Die Kontrolle über die Einhaltung der Interoperabilität wird laut einer Meldung des »Express« vom 11.5.2006 der Autorité de régulation des mesures techniques de protection zugewiesen, ein neu einzurichtendes Aufsichtsorgan, das bisher lediglich über die Zulässigkeit von Privatkopien entscheiden sollte.

Ebenfalls neu eingefügt wird eine Beschränkung des Urheberrechts zugunsten von Lehrern, die urheberrechtlich geschützte Werke zu Lehr- oder wissenschaftlichen Zwecken verwenden wollen. Unverändert bleibt hingegen das vorgeschlagene abgestufte Regelungswerk für Nutzer und Betreiber illegaler Internet-Tauschbörsen, beginnend bei einer Geldstrafe von 38 EUR für den Download einer Datei (siehe hierzu Meldung vom 20.3.2006).

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