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11.05.2006; 16:38 Uhr
CDU/CSU und FDP begrüßen grundsätzlich Novellierung der Fernsehrichtlinie
Konservative lehnen aber Regelungen zum Product Placement, die Liberalen die Einbeziehung neuer Medien ab

Anlässlich einer Expertenanhörung des Ausschusses für Kultur und Medien des Deutschen Bundestages am 10.5.2006 zum Novellierungsvorschlag der EU-Fernsehrichtlinie der Europäischen Kommission betonten Vertreter der Fraktionen von CDU/CSU und FDP die prinzipielle Notwendigkeit der Überarbeitung der Richtlinie und forderten ihre schnelle Verabschiedung. Im Detail sehen sie jedoch unterschiedlichen Anlass zu Kritik.

Für die Abgeordneten Wolfgang Börnsen und Reinhard Grindel von der CDU/CSU-Fraktion besteht laut einer Pressemitteilung vom 11.5.2006 zwar Grund für eine weitergehende Flexibilität bei den im Entwurf bislang vorgesehenen Werbebeschränkungen - hin zu einer vollständigen Aufhebung der Begrenzung der täglichen Werbezeit. Zum Schutze des künstlerischen Werkes und des Zuschauers sehen sie aber einen ungebremsten Einsatz von Einzelspots skeptisch. Ferner lehnen sie die vorgesehene Legalisierung von Product Placement ab, das Recht auf Kurzberichterstattung soll lediglich den Zugang zum Ereignis, nicht aber zum Sendesignal umfassen. Für Hans-Joachim Otto und Christoph Waitz (beide FDP) hingegen steht im Vordergrund, die Richtlinie nicht auf die Neuen Medien auszudehnen. Diese seien bereits von der E-Commerce Richtlinie umfasst, eine Einbeziehung der non-linearen Dienste werde daher den betroffenen Markt lediglich verunsichern und den Wachstum unnötig behindern. Die Kontrolle der Inhalte solle einer Pressemitteilung vom 10.5.2006 zufolge in diesem Bereich weiterhin wie bisher als Selbstkontrolle erfolgen, da dieser Weg effektiver und schneller sei.

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