mobiles Menü Institut für Urheber- und Medienrecht
17.05.2006; 15:51 Uhr
DLM gibt Stellungnahme zu Werbung für private Wettangebote ab
Medienrechtlicher Handlungsspielraum erst bei ordnungsrechtlicher Illegalität

Die Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten (DLM) hat sich auf eine gemeinsame Position verständigt, wie die Anstalten auf Werbung von privaten Rundfunkveranstaltern für private Wettangebote zu reagieren haben. Mit Blick auf das jüngste Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) zum Lotteriewesen vom 28.3.2006 (siehe hierzu Meldung vom 28.3.2006) setzt nach Ansicht der DLM ein medienrechtliches Einschreiten gegen die Ausstrahlung von entsprechender Werbung voraus, dass zuvor die jeweils zuständigen Landebehörden die ordnungsrechtliche Illegalität des privaten Wettangebots durch eine vollziehbare Anordnung festgestellt haben. Um ein koordiniertes Vorgehen zu gewärleisten, haben die Landesmedienanstalten laut einer Pressemitteilung der DLM vom 17.5.2006 inzwischen den erforderlichen Abstimmungsprozess mit den zuständigen Behörden in den einzelnen Bundesländern eingeleitet.

Der Verband Privater Rundfunk und Telekommunikation e.V. (VPRT) hat in einer Erklärung vom selben Tag seine Gespräche mit den Landesmedienanstalten in diesem Zusammenhang bestätigt und zugleich davor gewarnt, keine voreiligen Beschlüsse zur Bewerbung privater lizenzierter Wettanbieter zu treffen.

Dokumente:

Institutionen:

[IUM/hl]

Permanenter Link zu dieser News Nr. 2685:

https://www.urheberrecht.org/news/2685/


Zurück zur Liste


Der kostenlose Service unserer Online-Redaktion.

Das IUM dokumentiert die politischen und rechtlichen Entwicklungen aus dem Bereich des Urheber- und Medienrechts und gibt einen tagesaktuellen Newsletter heraus. Dieser informiert über neue Gerichtsentscheidungen und laufende Gesetzgebungsverfahren und ist dabei dem Gebot strikter Neutralität verpflichtet. Fördermitglieder erhalten den Newsletter vorab per E-Mail. Sein Inhalt wird hier dokumentiert.

Hier können Sie sich für den IUM Newsletter anmelden!

Gerne schicken wir Ihnen auch alle aktuellen Informationen per Mail.