Institut für Urheber- und Medienrecht

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17.05.2006; 17:06 Uhr
Kulturrat: Kritik der Bundesratsausschüsse geht nicht weit genug
Zu starke Bevorzugung der Geräteherstellerindustrie bleibt bestehen

Als Schritt in die richtige Richtung bezeichnete der Deutsche Kulturrat die Beschlussempfehlungen der Ausschüsse des Bundesrats vom 9.5.2006 zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zum »Zweiten Gesetz zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft«. Insbesondere hätten sie laut einer Pressemitteilung vom 17.5.2006 richtigerweise festgestellt, dass die Deckelung der Urheberrechtsabgabe bei 5 Prozent des Gerätepreises einen enteignungsgleichen Eingriff darstelle, weil nicht mehr die Nutzungshäufigkeit und damit der Schaden am geistigen Eigentum von Bedeutung sei, sondern Verkaufspreise, die der Urheber nicht beeinflussen könne. Zugleich bemängelte der Spitzenverband der Bundeskulturverbände ein fehlendes Verdikt bezüglich der Formulierung im Gesetzesentwurf, nach der die Vergütung die Hersteller von Geräten und Speichermedien nicht unzumutbar beeinträchtigen dürfe. Ebensowenig bleibe unbeanstandet, dass Vergütungsabgabe in einem wirtschaftlich angemessenen Verhältnis zum Preisniveau des Geräts oder des Speichermediums stehen müsse. Olaf Zimmermann, Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, warnte davor, angesichts stetig sinkender Preise für Computer und Speichermedien die Urheber nicht zu Leidtragenden dieser Preisspirale zu machen.

Die Beratungen des Bundesrats zum so genannten »Zweiten Korb« der Urheberrechtsnovellierung haben in den letzten Tagen zu einem massiven Echo der in dem Aktionsbündnis Urheber und Verlage zusammengeschlossenen betroffenen Kreise geführt, die die gleiche Position des Kulturrates vertreten.

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[IUM/hl]

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