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29.05.2006; 17:27 Uhr
USA: Internet-Blogger genießen Schutz der Pressefreiheit
Apple verliert Klage gegen Redakteure zweier Websites

Online-Journalisten und Blogger können sich in den USA ebenso auf das aus der Pressefreiheit folgende Recht auf Informantenschutz berufen wie ihre Kollegen der bislang traditionellen Medien. Dies entschied der Court of Appeal of the State of California in San Josè am 26.5.2006. Wie aus einer Pressemitteilung der Electronic Frontier Foundation (EFF) vom selben Tag hervorgeht, hatte das IT-Unternehmen Apple Computer, Inc. gegen den E-Mail Service Provider der der Websites »AppleInsider.com« und »powerpage.com« eine eine einstweilige Verfügung erwirkt, um von diesem Auskunft über die Identität von Informanten zu erlangen. Aufgrund anonym zugegangener E-Mails waren auf den Websites Artikel zu Produktinnovationen von Apple veröffentlicht worden, weshalb das Unternehmen den Verrat von Firmengeheimnissen durch Mitarbeiter vermutete.

Der kalifornische Court of Appeal stellte nun fest, dass die Herausgabe sowohl gegen das Erste Amendment zur amerikanischen Verfassung, dem Schutz vor Offenlegung vertraulicher Quellen, als auch gegen das »Reporter's Shield Law« des Bundesstaates Kalifornien verstößt. »Es gibt kein handhabbares Prinzip, um legitime von illegitimen Nachrichten zu unterscheiden.« Darüber hinaus sei die Festsetzung eines Ordnungsgeldes gegen den E-Mail Service Provider nicht vollstreckbar, da nach dem »Federal Stored Communications Act« lediglich die Inhaber von E-Mail-Accounts einem entsprechenden Anspruch unterworfen seien. Kurt Opsahl, Staff Attorney der EFF, bezeichnete das Urteil als einen Sieg für den Schutz von Journalisten jeglicher Coleur, womit der freie Nachrichtenfluss zu den Medien und so zur Öffentlichkeit gewährleistet werde.

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