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31.05.2006; 19:02 Uhr
Zeitungsverlage legen gegen Urteil des OLG Hamburg Verfassungsbeschwerde ein
Gericht untersagte Namensnennung eines straffällig gewordenen Schauspielers in Zeitungen

Mehrere Zeitungen, darunter der Axel Springer Verlag, haben gegen ein Urteil des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg (OLG Hamburg) vom 31.3.2006 (Az. 7 U 122/05 - Veröffentlichung in der ZUM folgt) Verfassungsbeschwerde eingelegt.

Das Gericht hatte »newsroom.de« vom 30.5.2006 zufolge mehreren Zeitungen in letzter Instanz untersagt, den Namen eines populären deutschen Seriendarstellers zu nennen. Dieser war bei der Begehung einer Straftat von der Polizei betroffen und später zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Wie der Mai-Ausgabe von »ABZV aktuell« zu entnehmen ist, hatte der Pressesprecher der zuständigen Staatsanwaltschaft Namen und Umstände der Tat an Journalisten von dpa und ddp weitergegeben, deren Meldungen in Zeitungen und durch einen TV-Sender Verbreitung fanden. Gegen die derart erfolgte identifizierende Berichterstattung hatte der Schauspieler daraufhin geklagt.

Das OLG Hamburg nahm ein Überwiegen des allgemeinen Persönlichkeitsrechts des Klägers gegenüber dem Recht auf Information an, da eine Übernahme der Agenturmeldungen nicht ohne weitere Prüfung durch die Beklagten habe erfolgen dürfen. Eine entsprechende Abwägung sei auch nicht deswegen entfallen, weil der Pressesprecher der Staatsanwaltschaft die Informationen weitegegeben habe, da diesem keine höhere Kompetetenz zukomme als den von ihm informierten Medien.

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