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01.06.2006; 15:49 Uhr
Fernsehrichtlinie: BITKOM sieht Nachbesserungsbedarf
Kulturstaatsminister für technologieneutralen Rechtsrahmen

Der Bundesverband Informationswirtschaft Telekommunikation und neue Medien e.V. (BITKOM) fordert umfangreiche Änderungen bei der von der EU-Kommission vorgeschlagenen Fassung zur Revision der EU-Fernsehrichtlinie. In seiner am 31.5.2006 vorgelegten Stellungnahme warnte der Verband erneut davor, den Anwendungsbereich der Fernsehrichtlinie auf die Dienste der neuen Medien auszudehnen, die bereits von der E-Commerce-Richtlinie erfasst würden. Dies führe zu einer Doppelregulierung und gefährde in hohem Maße das Wachstum dieser neuen Dienste, die sich in ihrem Wesen deutlich vom Rundfunk unterschieden. Insbesondere fordert der BITKOM zum einen klarere Begriffsbestimmungen der audiovisuellen Mediendienste sowie klare Unterscheidungsmerkmale zur Abgrenzung von linearen und nicht-linearen audio-visuellen Diensten. Zum anderen müsse deutlicher werden, lediglich wirtschaftliche Aktivitäten erfassen zu wollen. Ferner wird der Wegfall der stündlichen Begrenzung für Werbung gefordert.

Kulturstaatsminster Bernd Neumann betonte hingegen die Notwendigkeit, angesichts der digitalen Konvergenz einen einheitlichen Rechtsrahmen zu schaffen, der sich in einer technologierneutralen und funktionalen Begriffsbestimmung widerspiegelt. In seiner Rede bei der MediaNight der CDU am 30.5.2006 begrüßte er es, dass alle Dienste, bei denen die Verbreitung audiovisueller Inhalte lediglich eine Nebenerscheinung ist, nicht von der Richtlinie erfasst werden sollen. »Dadurch wird sichergestellt, dass die Industrie für ihre Internetauftritte audiovisuelle Elemente nutzen kann, ohne Gefahr zu laufen, den Regelungen der erweiterten Richtlinie zu unterliegen«, so Neumann.

Dokumente:

Institutionen:

Zu diesem Thema:

  • Die Revision der Fernsehrichtlinie - ist die Revision eine Reform? Aufsatz von Dr. Jutta Stender-Vorwachs, LL.M. (USA, UVirg.) und Natalia Theißen, Hannover, ZUM 2006, 362 (Heft 5)
[IUM/hl]

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