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08.06.2006; 17:49 Uhr
Video-Recording-Dienst im Internet verletzt Urheberrechte
LG Braunschweig erlässt einstweilige Verfügung gegen Hamburger Online-Anbieter

Die Dienstleistung des Hamburger Internet-Anbieters Save.TV Limited, Fernsehsendungen mitzuschneiden, verletzt die Urheberrechte des Produzenten der TV-Sendung. Eine entsprechende einstweilige Verfügung erließ das Landgericht Braunschweig (LG Braunschweig) am 7.6.2006, mit dem es dem Dienstleister untersagte, 15 Dokumentarfilme einer Berliner Produzentin aufzunehmen und an seine Kunden weiterzugeben, wie das Nachrichtenportal »newsroom.de« am selben Tag meldete.

Save.TV bietet seinen Kunden einen netzwerkbasierten Videorecorder (network-based Personal Video Recorder - nPVR) an. Die Nutzer können gegen eine monatliche Gebühr auf Wunsch Mitschnitte von TV-Sendungen anfertigen lassen, die ihnen vom Anbieter anschließend im Internet zum Download bereit gestellt werden. Gegen einen entsprechenden Mitschnitt ihrer Filme, die auf Arte ausgestrahlt werden sollen, wandte sich die Produzentin.

Das LG Braunschweig ließ nicht die Ansicht von Save.TV gelten, wonach sich dessen Angebot nicht von einem herkömmlichen Videorecorder unterscheide, es also lediglich einen »Videorecorder-Verleih« darstelle. Vielmehr begründete das Gericht seine Entscheidung damit, dass nicht alle TV-Sendungen durch eine erlaubte Privatkopie getätigt werden könnten. Dies sei immer dann gegeben, wenn Filme aufgenommen würden, die auf Sendern ausgestrahlt würden, die wie z. B. Dritte Programme nicht überall oder für Nutzer aus Übersee nicht empfangbar seien. Für den zur Entscheidung stehenden Fall würden die Rechte des Urhebers verletzt. Eine Entscheidung im Hauptsacheverfahren steht noch aus.

Ergänzung: In einer Stellungnahme vom 13.6.2006 wies die Save.TV Limited darauf hin, dass ein Abruf von Sendungen nur aus Deutschland möglich sei, die vom Gericht genannten Programme aber auch über Satellit empfangbar seien. Bei dieser Empfangsart gebe es aber keine regionalen Unterschiede. Ferner kündigte das Unternehmen an, Rechtsmittel gegen die Gerichtsentscheidung in Anspruch zu nehmen.

Dokumente:

Institutionen:

Zu diesem Thema:

  • OLG Köln, Urteil vom 6. September 2005 - Az. 6 U 90/05, ZUM 2006, 143 (Heft 2)
  • LG Köln, Urteil vom 27. April 2005 -Az. 28 O 149/05, ZUM 2005, 574 (Heft 7)
[IUM/hl]

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