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05.07.2006; 10:27 Uhr
Börsenverein: Verlängerung von § 52 a UrhG ein Skandal
Trotz gesetzlicher Zahlungspflicht bislang keine Vergütung für Nutzungen gezahlt

Als »Geheimaktion« und einen ignoranten Umgang mit Rechten von Autoren und Verlagen bezeichnete der Börsenverein des Deutschen Buchhandels die am 29.6.2006 vom Deutschen Bundestag beschlossene Verlängerung der Befristung des § 52 a UrhG bis zum 31.12.2008 (siehe hierzu eigene Meldung vom 30.6.2006). Danach ist es Bildungs- und Forschungseinrichtungen weiterhin gesetzlich erlaubt, urheberrechtlich geschützte Werke ohne Zustimmung der Rechteinhaber in ihren Netzwerken (Intranets) zu verwenden. Für besonders kritikwürdig hält der Vorsteher des Börsenvereins, Gottfried Honnefelder, laut einer Pressemitteilung vom 5.7.2006 die Tatsache, dass die für eine Verlängerung notwendige Evaluation der Auswirkungen der Vorschrift völlig unzureichend gewesen sei. Bis heute sei nicht bekannt, wie viele und welche Werke in das Intranet von Schulen, Hochschulen und sonstigen Bildungs- und Forschungseinrichtungen eingestellt werden.

Um so skandalöser sei es, so Honnefelder, dass trotz des seit 2003 bestehenden gesetzlichen Anspruchs auf angemessene Vergütung für die Nutzungen bislang keine Gelder von der öffentlichen Hand entrichtet worden seien. Den für die Geltendmachung der Vergütung berechtigten Verwertungsgesellschaften habe die Kultusministerkonferenz lediglich eine Pauschalzahlung von 200.000 EUR pro Jahr und lediglich für die Nutzungen bei Schulen und Bildungseinrichtungen angeboten, nicht aber für diejenigen an Hochschulen und Forschungseinrichtungen. Vor diesem Hintergrund erwägt der Börsenverein nun, rechtliche Schritte gegen § 52 a UrhG einzuleiten, der zudem bereits Gegenstand einer Beschwerde bei der Europäischen Kommission ist.

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