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07.08.2006; 12:02 Uhr
Werbung für Sportwetten: BLM klagt gegen Landesregierung
Landesmedienanstalt wehrt sich gegen Anweisung des Wissenschaftsministeriums, Werbung zu untersagen

Die Bayerische Landeszentrale für neue Medien (BLM) wehrt sich gerichtlich gegen eine Anweisung des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft, Forschung und Technik, Fernsehwerbung für private Wettanbieter zu verbieten. Wie die »Funkkorrespondenz« in ihrer Ausgabe vom 4.8.2006 berichtet, hatte das Ministerium die BLM bereits am 23.5.2006 angewiesen sicherzustellen, dass private Fernsehsender mit bayerischer Zulassung ab dem 1.7.2006 keine Werbung für private Sportwetten ausstrahlen. Unter Verweis auf eine gemeinsame Erklärung der Landesmedienanstalten vom 3.7.2006 war dem die BLM jedoch nicht nachgekommen, da sich ein Einschreiten angesichts der sich widersprechenden Judikatur der Gerichte und der unterschiedlichen Verwaltungspraxis der Ordnungsbehörden in den Ländern bislang verbiete (siehe Meldung vom 4.7.2006).

Mit der Klageerhebung vor dem Verwaltungsgericht München vom 24.7.2006 reagierten nun die bayerischen Medienwächter auf eine direkte Aufforderung des Wissenschaftsministeriums an den Sportsender DSF, keine Wettwerbung mehr zu senden, womit dem Bericht der »Funkorrespondenz« zufolge das Ministerium die BLM als zuständige Aufsichtsbehörde übergangen hatte. So diene nach Ansicht von Klaus Dieter Breitschwert, CSU-Landtagsabgeordneter und Medienrat bei der BLM, die Klage auch der Klärung der Rechtslage, während sie für seinen Fraktionskollegen Ernst Weidenbusch, zugleich Syndikus des Lotto-Verbands, sie einem Artikel des »Merkur-Online« als einen schweren Fehler und »an den Haaren herbeigezogen« bezeichnete.

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