mobiles Menü Institut für Urheber- und Medienrecht
14.09.2006; 11:22 Uhr
Richtigstellung der Meldung: BR darf Pumuckl TV nicht mehr ausstrahlen
Kindersendung »Kobold TV« von Untersagung nicht betroffen

Die Redaktion der Medienrecht-News stellt hiermit richtig:

Von dem am 13.9.2006 ergangenen »Pumuckl«-Urteil des Landgerichts München I (Az. 21 O 553/03) nicht betroffen ist dem Bayerischen Rundfunk (BR) zufolge nach einer ersten Prüfung der Entscheidung die Ausstrahlung der Kindersendung »Kobold TV« und der in jeder Sendung ausgestrahlten Folge der Fernsehserie »Meister Eder und sein Pumuckl«.

Mit dem Urteil hat das Landgericht München I über die Klage der »Pumuckl«-Zeichnerin Barbara von Johnson gegen den BR und die Infafilm GmbH entschieden, bei der es u. a. um die Frage des Umfangs der Einräumung von Nutzungsrechten an der »Pumuckl«-Figur ging.

Die Redaktion weist auf die nunmehr überarbeitete Fassung der Meldung vom 13.9.2006 hin.

Dokumente:

Institutionen:

[IUM/hl]

Permanenter Link zu dieser News Nr. 2793:

https://www.urheberrecht.org/news/2793/


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