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19.09.2006; 16:36 Uhr
Bagatellklausel bei Auskunftsanspruch technisch nicht praktikabel
Gutachten von Fraunhofer-Institut zeigt Probleme auf, Börsenverein verlangt Streichung der Klausel
Die Einführung einer Bagatellklausel macht die Ermittlung von Tauschbörsenteilnehmern im Rahmen des Auskunftsanspruchs gegenüber Internet Service Providern (ISP) unmöglich. Zu diesem Ergebnis kommt das Fraunhofer-Institut für Integrierte Publikations- und Informationssysteme (IPSI) in einem Gutachten für den Börsenverein des Deutschen Buchhandels und die Deutsche Landesgruppe der International Federation of the Phonographic Industry (IFPI). Der Referentenentwurf zum »Gesetz zur Verbesserung der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums« des Bundesministeriums für Justiz (BMJ) sieht einen Auskunftsanspruch nur dann vor, wenn die begangenen Rechtsverletzungen eine gewisse Nachhaltigkeit erreichen. Eine solche Schranke hält die ISPI einer Pressemitteilung vom 18.9.2006 zufolge aus technischer Sicht nicht für praktikabel. So verhinderten die Architektur bzw. die Einstellungsmöglichkeiten der großen Internet-Tauschbörsen wie »eDonkey« oder »BitTorrent« in der Regel bereits die Einsicht in Dateilisten freigegebener Dateilisten. Ferner sei eine ausgedehnte Suche nach urheberrechtlich geschütztem Material nur stichprobenartig möglich, was eventuell aktuellen, nicht aber älteren oder weniger bekannten Werken zugute kommen würde. Als Konsequenz aus diesen Erkenntnissen forderte Christian Sprang, Justiziar des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels, die Bagatellklausel aus dem Referentenentwurf zu streichen: »Ansonsten läuft der Auskunftsanspruch gegen die Internet Service Provider leer und die Verlage werden Urheberrechtsverletzungen weiterhin zivilrechtlich nicht verfolgen können.« Dokumente:
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