Institut für Urheber- und Medienrecht

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21.09.2006; 10:24 Uhr
MDR fordert Aufhebung der Begrenzung für Online-Aufwendungen
Keine Grundverschlüsselung öffentlich-rechtlicher Programme und freien Zugang zu neuen Übertragungswegen gewährleisten

Als Entwicklungshemmnis bezeichnete der MDR-Rundfunkrat die rundfunkstaatsvertragliche Begrenzung der Online-Aufwendungen von ARD und ZDF. In einer Stellungnahme forderte das Aufsichtsorgan eine Aufhebung der Regelung, da vor dem Hintergrund der sich verändernden technischen Bedingungen nur so eine ausreichende Verbreitung des Programmangebots im immer bedeutsamer werdenden Bereich der Massenkommunikation gewährleistet werden könne. Bei einer Überarbeitung des Rechtsrahmens müssten jedoch die Belastungen der Gebührenzahler berücksichtigt werden. Bislang haben ARD und ZDF im Anhang zum Achten Rundfunkstaatsvertrag eine entsprechende strukturelle Selbstbindung abgegeben, wonach die Ausgaben für Online-Angebote auf 0,75 Prozent ihrer Haushalte begrenzt werden sollen.

Zugleich warnte der Rundfunkrat vor einer marktorientierten Zuweisung von Frequenzbereichen, ohne dabei bestimmte Frequenzen für bestimmte Dienste zu reservieren. Entsprechende Absichten der EU-Kommission könnten zu einer Benachteiligung regionaler Anbieter führen und sich so negativ auf die regionale Versorgung auswirken. Mit Blick auf Tendenzen zur Grundverschlüsselung digitaler Programme (siehe Meldungen vom 3.8.2006 und 26.7.2006) sei ein freier Zugang des öffentlichen Rundfunks auch zu neuen Übertrtagungswegen wie DMB oder DVB-H sowie Internetfernsehen (IPTV) zu gewährleisten. Dies gelte auch für den Bereich des Endgerätemarkts, wo die Interoperabilität sicherzustellen sei, um einen unverschlüsselten Empfang öffentlich-rechtlicher Programme ohne weitere Kosten zu gewährleisten.

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[IUM/hl]

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