Institut für Urheber- und Medienrecht |
|||
|
News Themen Zeitschriften Institut
|
Die Redaktion weist darauf hin, dass die Meldungen
nicht die Meinung des Instituts wiedergeben. Alle Rechte, insbesondere
Urheberrechte, vorbehalten.
04.10.2006; 11:00 Uhr
VG Wort: Begrenzung von Vergütungspauschalen nicht erforderlich
BMJ erwägt bei UrhG-Novellierung befristete Fortgeltung der gesetzlich festgelegten Vergütungshöhe
Die Verwertungsgesellschaft VG Wort meldet sich in der Diskussion um die Höhe urheberrechtlicher Vergütungsabgaben erneut zu Wort. In ihrem Newsletter vom Oktober 2006 trat sie dem von Geräteherstellern vielfach angeführten Argument entgegen, dass ohne eine Begrenzung der Urheberrechtsabgaben auf Vervielfältigungsgeräte den betroffenen Wirtschaftszweigen die ökonomische Grundlage entzogen und die Innovationskraft geschwächt werde. So hätten mehrere Studien ergeben, dass im Vergleich zu anderen EU-Ländern, in denen keine Urheberpauschalen erhoben werden, in Deutschland die Gerätepreise sich im mittleren Bereich bewegten und auch die Verbreitung von innovativen Produkten z. B. gegenüber Großbritannien höher sei. Auch bestünden auf dem deutschen Markt erhebliche Preisschwankungen unter den einzelnen Anbietern, weshalb nach Ansicht der VG Wort bereits unter der geltenden Rechtslage ausreichend wirtschaftlicher Spielraum existieren würde. Folglich sei eine Begrenzung der Abgabe auf fünf Prozent des Gerätepreises, wie sie der Regierungsentwurf zum »Zweiten Korb« der Urheberrechtsreform bislang vorsieht, nicht erforderlich. Mit Blick auf den im Regierungsentwurf vorgesehenen Wegfall der gesetzlichen Festlegung der Vergütungshöhe hat das Bundesministerium der Justiz (BMJ) darüber hinaus Änderungen angekündigt. Da zum einen Verwertungsgesellschaften und Industrie künftig die Höhe der Abgaben untereinander selbst aushandeln sollen, dies aber für eine Übergangszeit zu einem kompletten Wegfall einer Vergütung führen könnte, überlegt das BMJ, die bislang im Urheberrecht festgeschriebenen Vergütungssätze für einen gewissen Zeitraum ab Inkrafttreten des neues Gesetzes fortgelten zu lassen. Ferner könnte auf die Notwendigkeit empirischer Studien zum Nachweis des Nutzungsanteils von Speichermedien für urheberrechtlich relevanter Kopien - was bei einem Anteil von unter zehn Prozent zu einem Wegfall der Abgabepflicht führt - dann verzichtet werden, wenn sich die Beteiligten auch im Rahmen von Verhandlungen einigten. Dokumente:Institutionen:Permanenter Link zu dieser News Nr. 2817: http://www.urheberrecht.org/news/2817/
Bitte beachten Sie:
|
||
|
|
|||