Institut für Urheber- und Medienrecht

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25.10.2006; 14:51 Uhr
ARD, ZDF und Private legen gemeinsame Anforderungen an Navigatoren und EPGs vor
Chancengleichheit und Diskrimnierungsfreiheit sollen gewährleistet werden

Die Anbieter des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, ARD und ZDF, und die im Verband Privater Rundfunk und Telemedien e.V. (VPRT) zusammengeschlossenen Privatsender haben gemeinsame Grundanforderungen an die Ausgestaltung von Navigatoren und »Electronic Program Guides« (EPGs) erarbeitet. Wie sie in einer gemeinsamen Erklärung vom 23.10.2006 mitteilten, sollten Anbieter und Hersteller von Navigatoren, die einen Überblick über digitale Rundfunkangebote über alle Verbreitungswege verschaffen, diese grundsätzlich werbefrei, neutral und ohne Herausstellungen einzelner Programme oder Angebote gestalten sowie mindestens einmal jährlich überprüfen und angepassen. Zudem soll die Auflistung bzw. Sortierung von Programmen und Angeboten, deren Darstellung sowie die Vergabe von Programmplatznummern diskrimierungsfrei erfolgen. Gleichzeitig sollen die Geräte an Funktionalität und Benutzerfreundlichkeit nicht einbüßen.

Nur so könne nach Ansicht der Rundfunkanbeiter gewährleistet werden, dass angesichts einer Vielzahl von Endgeräten sowie Netz- und Plattformbetreibern dem Nutzer eine einfache Orientierung und Steuerung zwischen den digitalen Angeboten möglich ist. Die erarbeiteten Empfehlungen sollen nun mit den Landesmedienanstalten und den Marktpartnern diskutiert und konkretisiert werden.

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[IUM/hl]

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