Institut für Urheber- und Medienrecht

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30.10.2006; 11:44 Uhr
Stadelmaier fordert zentrale Stelle für Rundfunk
Bundeseinheitliche Regulierung als Aufgabe der neuen Stelle

Für die Schaffung einer »Zentralstelle für Rundfunk und Telekommunikation« hat sich der Chef der rheinland-pfälzischen Staatskanzlei, Martin Stadelmaier, ausgesprochen. Wie die »Funkkorrespondenz« am 27.10.2006 berichtet, sei die bisherige föderale Struktur der Medienaufsicht mit 15 Landesmedienanstalten angesichts der technischen Entwicklungen für bundesweite Aufsichtsfragen nicht mehr zeitgemäß. Mit der Zentralisierung soll auf lange Sicht die Schaffung eines einheitlichen Medienrechts für alle Bundesländer einher gehen. Zu den Aufgaben der Zentralstelle auf der Basis einheitlicher Rechtsvorschriften sollen die Bereiche der Zulassung, der Aufsicht und der Frequenzzulassung gehören, während die Landesmedienanstalten sich weiterhin mit lokalen und regionalen Medienfragen beschäftigen sollen.

Nach der Ansicht von Stadelmaier könnten in die Zentralstelle die Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich (KEK) und die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) integriert werden, eine weitere Stelle könne sich mit Technik- und Zugangsfragen beschäftigen. Einer Pressemitteilung vom 25.10.2006 zufolge sei es laut Stadelmaier auch möglich, eine solche Einrichtung als Geschäftsstelle einer Landesmedienanstalt zuzuordnen. Der Leiter der für Medienpolitik zuständigen Staatskanzlei will nun laut »Funkkorrespondenz« in der ersten Hälfte des kommenden Jahres Vorschläge unterbreiten, um dann im Rahmen des 10. Rundfunkänderungsstaatsvertrages eine Bündelung der Medienaufsicht regeln zu können.

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[IUM/hl]

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