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10.11.2006; 11:12 Uhr
DLM gegen Handel mit Rundfunkfrequenzen
Teilhabe von Rundfunkanstalten an »digitaler Dividende« sichern

Gegen die von der EU-Kommission geplante Einführung eines europaweiten Handels mit Rundfunkfrequenzen hat sich die Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten (DLM) am 9.11.2006 ausgesprochen. Mit Blick auf Mitteilung der Kommission über die Überprüfung des geltenden Rechtsrahmens für die elektronische Telekommunikation (TK-Review) begrüßte sie zwar die Bestrebungen, die Frequenzverwaltung zu optimieren. Die Direktoren wiesen aber zugleich darauf hin, dass diese nach deutschem Verfassungsrecht gegenüber dem Rundfunk eine dienende Funktion habe. Vor diesem Hintergrund seien, so der DLM-Vorsitzende Reinhold Albert, die für die Frequenzverwaltung zuständigen deutschen Stellen dazu verpflichtet, den privaten und den öffentlich-rechtlichen Rundfunk gleichermaßen mit den erforderlichen Frequenzen auszustatten, damit dieser seiner Aufgabe, zur öffentlichen Meinunugsbildung beizutragen, gerecht werden könne. Die DLM plädiert daher für ein rundfunkbezogenes Frequenzverwaltungssystem. Damit könne sowohl auf Veränderungen der Technik - Stichwort IP-basierte Fernsehübertragung via DSL, DVB-H etc. - als auch auf die Veränderungen bei der Nutzung flexibel reagiert werden, ohne dabei die Planungssicherheit von Netzbetreibern zu beeinträchtigen.

Zudem müsste der Rundfunk an der »eigenen digitalen Dividende« teilhaben, da er ja durch effiziente Frequenznutzung dazu beigetragen habe, dass Teile des Frequenzspektrums frei geworden seien. Erforderlich hierfür sei daher, ein transparentes Abstimmungsverfahren zu entwickeln, in dem sich Kommission und Mitgliedstaaten über das Vorhandensein einer digitalen Dividende und die damit zusammenhängenden Fragen abstimmen. Dabei soll eine »echte« digitale Dividende zunächst dem Mitgliedstaat zur Verfügung gestellt werden, der sie »erwirtschaftet« hat.

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