mobiles Menü Institut für Urheber- und Medienrecht
22.11.2006; 17:45 Uhr
USA: Nutzer von Internetforum haftet nicht bei Veröffentlichung rechtswidriger Inhalte von Dritten
Kalifornischer Supreme Court dehnt Haftungsprivileg für ISP auf natürliche Personen aus

Das Haftungsprivileg des US-Communication Deceny Acts für Internetdienstleister erstreckt sich auf Nutzer von Internet-Foren, die rechtswidrige Inhalte Dritter weiterverbreiten. Dies entschied laut einem Bericht des »German American Law Journals« der Supreme Court of California am 20.11.2006 durch Urteil (Az. S122953).

Die Kläger, zwei Ärzte, hatten gegen die Beklagte das Gerichtsverfahren angestrengt, weil letztere im Rahmen eines Internet-Forums - trotz der Aufforderung, diese zu entfernen - abschätzige Äußerungen Dritter veröffentlicht hatte, in denen die Kläger persönlich und mit Bezug auf ihre Arbeit, Betrügereien im medizinischen Bereich aufzudecken, beleidigt und verleumdet wurden. Das Berufungsgericht hatte der Klage stattgegeben und dabei den für den Fall entscheidenden § 230 Communication Deceny Act (CDA) von 1996, demzufolge Internet Service Provider (ISP) nicht wie Verleger oder Herausgeber für die Veröffentlichung von rechtswidrigen Inhalten Dritter haften sollen, einengend interpretiert, wonach lediglich unbewusste Veröffentlichungen zur Privilegierung führen sollen.

Dieser Ansicht folgte der Supreme Court nicht und hob das Urteil auf. Es bestehe kein Auslegungsspielraum bei § 230 CDA, weshalb sich auch das darin statuierte Haftungsprivileg sowohl auf ISP als auch auf Nutzer von Internetforen erstrecke. Insbsondere könne kein Vergleich zu § 512 des US-Digital Millenium Copyright Acts (DMCA) von 1998 gezogen werden, bei dem ISP nur dann für Urheberrechtsverletzungen nicht haften, wenn sie hiervon keine Kenntnis haben, da § 230 CDA gerade keine dem DMCA entsprechende Regelung enthalte. Mit dem Haftungsprivileg werde die Meinungsfreiheit geschützt, auch um den Preis, dass der Verleumdete sich nur an den Verletzer direkt halten könne. Daran könne nur ein Handeln des Gesetzgebers etwas ändern.

Dokumente:

Institutionen:

[IUM/hl]

Permanenter Link zu dieser News Nr. 2865:

https://www.urheberrecht.org/news/2865/


Zurück zur Liste


Der kostenlose Service unserer Online-Redaktion.

Das IUM dokumentiert die politischen und rechtlichen Entwicklungen aus dem Bereich des Urheber- und Medienrechts und gibt einen tagesaktuellen Newsletter heraus. Dieser informiert über neue Gerichtsentscheidungen und laufende Gesetzgebungsverfahren und ist dabei dem Gebot strikter Neutralität verpflichtet. Fördermitglieder erhalten den Newsletter vorab per E-Mail. Sein Inhalt wird hier dokumentiert.

Hier können Sie sich für den IUM Newsletter anmelden!

Gerne schicken wir Ihnen auch alle aktuellen Informationen per Mail.