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08.12.2006; 12:30 Uhr
TKLM legt Konzept zur Nutzung der digitalen Dividende vor
Nach Abstimmung mit Öffentlich-Rechtlichen: Vorrang des Rundfunks vor Telemediendiensten

Die Technische Kommission der Landesmedienanstalten (TKLM) und die Produktions- und Technik Kommission von ARD, ZDF und Deutschlandradio (PTKO) haben im Rahmen einer Sitzung der Rundfunkreferenten am 6.12.2006 ihre »Leitlinien zu einem Frequenznutzungskonzept für den digitalen Rundfunk und Telemediendienste der Bundesrepublik nach der RRC 06 in den Frequenzbändern III, IV und V« vorgestellt. Wie die Bayerische Landeszentrale für neue Medien (BLM) am 7.12.2006 mitteilte, stehen dabei neben der raschen Umsetzung der Ergebnisse der Regionalen Funkkonferenz 2006 (RRC 06) in ein nationales Nutzungskonzept insbesondere die Ziele im Vordergrund, Planungssicherheit für die Beteiligten zu schaffen, den jeweiligen Bedarf der Länder zu decken sowie eine Koexistenz der verschiedenen Standards von DVB-T, DVB-H, DMB und DAB zu ermöglichen.

Dabei klammert das Konzept laut Vorbemerkung weitgehend wirtschaftliche und industriepolitische Fragen aus und will vielmehr eine Basis für weitergehende Entscheidungen und eine langfristige Leitlinie eröffnen. So soll der Rundfunk grundsätzlich Vorrang haben bei der zukünftigen Frequneznutzung, berechtigte Entwicklungsinteressen für Telemediendienste sollen aber angemessen berücksichtigt werden. Vor diesem Hintergrund sollen öffentlich-rechtlichen und privaten Veranstaltern technisch und wirtschaftlich gleichwertige Frequenzen zugewiesen werden. Für den digitalen terrestrischen Rundfunk DVB-T sollen demnach für ARD und ZDF drei flächendeckende Bedeckungen im Ultra-High-Frequency-Bereich (UHF) vorgesehen werden, zwei davon mit der Möglichkeit hybrider Nutzung mit dem DVB-H-Standard. Gleiches gilt langfristig für die Privaten, derzeit soll sich aber eine Bereitstellung auf Ballungsräume beschränken, da die privaten Veranstalter für eine flächendeckende Nutzung noch keine geeigneten Geschäftsmodelle sehen.

Ferner soll eine bundesweite DVB-H-Bedeckung zum mobilen Empfang erreicht werden auch unter Verwendung der ungenutzten Frequenzen der drei privaten DVB-T-Bedeckungen. Uneins sind sich dabei jedoch TKLM und PTKO, wie ein Nutzuungskonflikt zwischen einem DVB-T-Ersatzkanal für die ARD und einer DVB-H-Bedeckung zu lösen sei. Während die PTKO eine Lösung nach Landesrecht fordert, will die TKLM dem DVB-H-Standard den Vorrang einräumen. Die Nutzung und das Zuweisungsverfahren der DVB-H-Bedeckungen soll nach einem noch abzustimmenden Eckwertepapier der Landesmedienanstalten erfolgen. Aus der Umplanung bei der DVB-Bedeckung sollen sich drei neue DMB-Bedeckungen im Very-High-Frequency-Bereich (VHF), Band III ergeben, von denen jeweils eine von den öffentlich-rechtlichen und den privaten Veranstaltern ausschließlich und eine von beiden jeweils zur Hälfte genutzt werden soll.

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