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15.12.2006; 16:39 Uhr
Bundesrat stimmt Novelle des TKG zu - Vertragsverletzungsverfahren steht ins Haus
Entschließungsantrag zur mangelnden EU-Rechtskonformität zur Regulierung »neuer Märkte« findet keine Mehrheit
Der Bundesrat hat dem Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages für ein »Gesetz zur Änderung telekommunikationsrechtlicher Vorschriften« zugestimmt. Er folgte damit nicht einer Empfehlung des Rechtsausschusses, den Vermittlungsausschuss anzurufen. Einer Ausfertigung und Verkündung des Gesetzes steht somit nichts mehr im Wege. Bis zuletzt war dem Novellierungsvorhaben vorgeworfen worden, auf eine Bevorzugung der Deutschen Telekom bei der Nutzung ihres im Ausbau befindlichen schnellen VDSL-Glasfasernetzes abzuzielen. Denn in § 9 a TKG-neu ist nun eine Regelausnahme neuer Märkte von der Regulierung festgeschrieben, es sei denn, die fehlende Regulierung würde die Entwicklung eines »nachhaltig wettbewerbsorientierten Marktes im Bereich der Telekommunikationsdienste oder -netze langfristig« behindern. Außerdem stimmte die Ländervertretung auch nur in Teilen einer vom Wirtschaftsausschuss empfohlenden Entschließung zu (BR-Drs. 886/1/06). Dabei fand aber gerade derjenige Punkt, in dem das Haus die Regelung zu den »neuen Märkten« als nicht EU-rechtskonform qualifizieren sollte, keine Zustimmung. Kritikpunkte waren vorrangig, dass gesetzlich sowohl einzelnen Regulierungszielen als auch einem Kriterienkatalog zur Definition der »neuen Märkte« der Vorzug gegeben wurde sowie eine Eingriffsmöglichkeit erst bei langfristiger Wettbewerbsbehinderung bestehen sollte. Darin sieht jedoch auch die EU-Kommissarin für Informationsgesellschaft und Medien, Viviane Reding, einen Verstoß gegen europäisches Wettbewerbsrecht und hatte deswegen seit Monaten immer wieder mit der Einleitung eines Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland angedroht. Dazu wird es nun auch kommen, sobald das Gesetz in Kraft getreten sein wird, wie einer Meldung von »Digitalfernsehen.de« vom 15.12.2006 zufolge der Kommissions-Sprecher Martin Selmayr bestätigte. Der Bundesverband Breitbandkommunikation e.V. (BREKO) bezeichnete die Entscheidung des Bundesrats als ein Nachgeben der Telekom-Lobby. »Damit bleibt der Preiswettbewerb in der Königsdisziplin der DSL-Verbindungen auf der Strecke«, so Peer Knauer, Präsident des BREKO. Dokumente:
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