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16.01.2007; 12:18 Uhr
Verwertungsgesellschaften loten Vorgehen gegen Videoportale aus
Betreiber der Websites sollen Lizenzgebühren für Musikinhalte zahlen
Über die Chancen eines gemeinsamen Vorgehens gegen Internet-Videoportale wollen die 46 in dem Bureau International des Sociétés gérant les Droits d'Enregistrement et de Reproduction Mécanique (BIEM) organisierten Verwertungsgesellschaften für mechanische Vervielfältigungsrechte Ende Januar 2007 beraten. Wie die »Financal Times Deutschland« (FTD) unter Berufung auf die französische Zeitung »Les Echos« am 16.1.2007 berichtet, prüft der BIEM derzeit, in welchem Ausmaß über Webseiten wie YouTube oder MySpace urheberrechtlich geschützte Werke genutzt werden, ohne dass hierfür Lizenzen an die Rechteinhaber gezahlt werden. Auseinander gehen dabei die Ansichten, von wem diese zu zahlen seien. Während die Verwertungsgesellschaften von den Betreibern der Portale erwarten, dass sie einen bestimmten Prozentsatz ihrer Erträge abführen, lehnen diese die Verantwortung für die Zahlung von Lizenzgebühren ab. »Wir sind nur Moderatoren und .. nicht für die Inhalte verantwortlich, die die Internetnutzer über unsere Seite austauschen«, so Benjamin Bejbaum von Dailymotion laut »FTD«. BIEM-Generalsekretär Ronald Mooij hingegen forderte die Beteiligten auf, frühere »Vorurteile« beizulegen, um so eine gemeinsame Basis für ein Rahmenwerk für künftige Vergütungen finden zu können. Erschwert werde die Rechtslage nach Ansicht von Catherine Kerr-Vignale von der französischen Verwertungsgesellschaft Sacem zusätzlich dadurch, dass Künstler und Musikunternehmen häufig MySpace und ähnliche Internetseiten dazu nutzten, ihre Aufnahmen oder damit in Zusammenhang stehendes Werbematerial zu veröffentlichen. Die deutsche GEMA hatte bereits im November 2006 Verhandlungen mit der Google, Inc. aufgenommen, nachdem diese das YouTube-Portal übernommen hatte (siehe Meldung vom 7.11.2006). Dokumente:Institutionen:Permanenter Link zu dieser News Nr. 2903: http://www.urheberrecht.org/news/2903/
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