Institut für Urheber- und Medienrecht

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19.01.2007; 11:46 Uhr
Publikumsverlage einigen sich auf Modell zur Übersetzervergütung
Prozentuale Beteiligung an Erlösen aus allen Nutzungen, Bildung eines Solidarfonds

Die deutschen Publikumsverlage haben sich auf eine umfassende Branchenregelung zur Vergütung von Übersetzern geeinigt. Auf ihrer Jahrestagung in München stellte die Arbeitsgemeinschaft der Publikumsverlage ihr »Münchner Modell« vor. Laut einer Pressemitteilung vom 18.1.2007 sollen die Übersetzer wie Autoren eine sich am bisherigen Seitenhonorar orientierende Garantiezahlung erhalten. Ferner sollen sie prozentual an jedem verkauften Exemplar sowie an allen Erlösen aus der weiteren Nutzung der Übersetzung beteiligt werden. Ein Rückzahlung des Garantiehonorars ist bei einem wirtschaftlichen Misserfolg nicht vorgesehen. Schließlich sieht das Modell die Schaffung eines »Solidarfonds« vor. Dieser soll sich aus Erlösen von Bestsellern speisen und zusätzliche Honorare an Übersetzer von anspruchsvollen und schwerverkäuflichen Werken bereitstellen.

Der Börsenverein des Deutschen Buchhandels e.V. hofft so den Rückgang von Übersetzungen von gegenwärtig 30 Prozent zu stoppen, da das »Münchner Modell« wieder mehr Rechtssicherheit für die Belletristikverlage schaffen könne. Mit der Neuregelung des Urhebervertragsrechts im Jahr 2002 nahmen in den letzten Jahren Prozesse zu, in denen Übersetzer unter Rekurs auf § 32 UrhG eine Abänderung ihrer Übersetzungsverträge einklagten, um eine »angemessene Vergütung« zu erzielen (zuletzt mit Urteil des Oberlandesgerichts München vom 14.12.2006 - Veröffentlichung in der ZUM 2007, Heft 2).

Dokumente:

Institutionen:

Urteilsanmerkungen:

  • RA Peter Beisler, München, zum Urteil des LG Berlin vom 27. September 2005 - Az. 16 O 795/04, ZUM 2005, 907-908
  • RA Bernhard von Becker, München, zum Urteil des LG München vom 10. November 2005 - Az. 7 O 24552/04, ZUM 2006, 39-42 (Heft 1)
  • RA Richard Hahn, München, zum Urteil des LG Hamburg vom 10. Februar 2006 - Az. 308 O 793/04, ZUM 2006, 688 (Heft 8/9)
[IUM/hl]

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