Institut für Urheber- und Medienrecht

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14.02.2007; 10:44 Uhr
Einigung der EU-Minister zur EU-Fernsehrichtlinie in der Kritik
Kennzeichenregelungen zur Produktplatzierung nicht weitreichend genug

Als »ärgerliche Mogelpackung« und »Einfallstor für eine Art legalisierter Schleichwerbung« bezeichneten Zeitungsverleger und Verbraucherschützer die am 12.2.2007 getroffene Vereinbarung der EU-Medienminister, im Rahmen der Novellierung der EU-Fernserichtlinie Produktplatzierungen zukünftig bei Fernsehfilmen und -serien sowie bei Sportsendungen unter Beachtung bestimmter Kennzeichnungspflichten zuzulassen (siehe Meldung vom 13.2.2007). Insbesondere der Verzicht auf den Vorschlag des Europäischen Parlaments, auch während der jeweiligen Sendungen alle 20 Minuten ein neutrales Logo als Hinweis auf Produktplatzierungen einzublenden, und es lediglich bei einer Kennzeichnung im Vor- und Abspann zu belassen, stieß auf Kritik. Nach Ansicht von Edda Müller, Vorstand des Bundesverbands der Verbraucherzentralen (vzbv), sei eine solche Regelung wirklichkeitsfremd, da im Zeitalter des »Zappings« Vor- und Abspanne an Bedeutung verlören. Der Hauptgeschäftsführer des Bundesverband der deutschen Zeitungsverleger e.V. (BDZV), Dietmar Wolff, warnte vor einer Irreführung der Verbraucher und einer Käuflichkeit von Inhalten, die seinen Befürchtungen zufolge auch auf andere Medien ausstrahlen würde. Die geplante Aufhebung der strikten Trennung von Inhalt und Werbung könnte die werbungtreibende Wirtschaft und Agenturen dazu verleiten, ähnliche Lockerungen auch von den Tageszeitungen zu verlangen, was dann auf Kosten der Glaubwürdigkeit ginge, so Wolff.

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