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15.02.2007; 18:50 Uhr
Fachjournalistenverband mahnt Springer wegen Honorar-AGB ab
DFJV sieht Urheberrechte von Journalisten und Fotografen verletzt

Mit einer Abmahnung hat der Deutsche Fachjournalisten-Verband (DFJV) auf die neuen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Axel Springer AG reagiert, mit denen zukünftig die Honorarfragen zwischen dem Konzern und freien Journalisten und Fotografen geregelt werden sollen. Wie der DFJV am 15.2.2007 mitteilte, würde sich durch die seit Anfang des Jahres verwendeten AGB die Honorarsituation der freien Mitarbeiter erheblich verschlechtern, zugleich verstießen die AGB gegen Urheberrechte der Betroffenen. Aus diesem Grunde habe man Springer am 12.2.2007 auf Unterlassung abgemahnt.

Zum einen lasse sich der Verlag die räumlich, zeitlich und inhaltlich unbeschränkten Nutzungs- und Verwertungsrechte an den Texten und Bildern einräumen und erstrecke dies auch auf das Recht zur Verwertung zu Werbe- oder Marketingzwecken, ohne dies insgesamt entsprechend zusätzlich zu entgelten. Außerdem werde das Recht auf Namensnennung von Journalisten oder Fotografen ausdrücklich ausgeschlossen. Schließlich erklärten nach Angaben des DFJV die AGB die Übertragung der Nutzungsrechte auf Dritte ohne vorherige Zustimmung des Journalisten für zulässig. Der Verband sieht aufgrunddessen die Journalisten und Fotografen durch die neuen Honorraregelungen unangemessen benachteiligt, zudem würden die Betroffenen dadurch in einen aussichtslosen Wettbewerb mit ihren eigenen Werken geraten, wenn sie diese ebenfalls zweitverwerten wollen. Für Thomas Dreesen, Vorstandssprecher des DFJV, sei es unerklärlich, wie Springer versuche, »in einem bisher ungeahnten Ausmaß freie Journalisten und Fotografen zu benachteiligen und ihre Urheberrechte eklatant zu beschneiden«.

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