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16.02.2007; 16:08 Uhr
VdF präsentiert Vorschläge für die Novelle des Filmförderungsgesetzes
Höhere Beteiligung der TV-Sender und bessere Einbindung der Vermarktungsprozesse bei Filmförderung gefordert

Aus Anlass der anstehenden Novellierung des Filmförderungsgesetzes (FFG) hat der Verband der Filmverleiher e.V. (VdF) sein Diskussionspapier vorgelegt. Nach Ansicht des VdF bedarf es einiger Änderungen, um die Weichenstellung für den zukünftigen audiovisuellen Markt nicht zu verpassen. Zunächst weisen die Filmhersteller auf ihre Vermittlerrolle hin, die sie im Rahmen der Verwertung eines Kinofilms einnehmen, da sie auf der einen Seite die Produktion von Filmen mitfinanzieren, auf der anderen Seite aber auch den Kontakt herstellen zu den Kinotheatern und den Endverbrauchern. Vor diesem Hintergrund kritisiert der VdF die seiner Ansicht nach zu starke Machtposition des TV-Sektors, die sich in günstigen Konditionen bei der Produktion und beim Filmeinkauf ausdrücke. Demgegenüber sei aber im Interesse einer effektiven Filmförderung erforderlich, spätere Vermarktungsprozesse frühzeitig zu berücksichtigen.

Zu den konkreten Änderungsvorschlägen zählt eine angemessene Beteiligung aller Nutzer, die den Kinofilm auf den verschiedenen Verwertungsstufen nutzen, an den Finanzierungsbeiträgen. Egal welches Kriterium man heranziehe (Einnahmen oder Intensität der Nutzung, Umsätze der verschiedenen Stufen), eine höhere Beteiligung des TV-Sektors von bisher 16 auf ca. 50 Mio. EUR sei unerlässlich. Auch müsste die Abgabenerhebung für die TV-Sender ebenso wie für die Film- und Videowirtschaft verbindlich statt wie bisher durch freiwillige Vereinbarungen geregelt werden, z. B. in einem Bund-Länderstaatsvertrag. Um eine grundlegende ökonomische Verbesserung des deutschen Kinofilms zu erreichen, seien die gemeinsamen Kooperationen zwischen Sendern und der Kinofilmwirtschaft zu verstärken, beispielsweise durch eine Ausdehnung der Freischaltung von TV-Trailern für aktuelle deutsche Kinofilme auch auf den Bereich des öffentlich-rechtlichen Fernsehens. Ferner seien die Medialeistungen der privaten Sender von 10 auf 20 Mio. EUR zu erhöhen und diese in gleicher Höhe für die öffentlich-rechtlichen Sender wiedereinzuführen.

Mit Blick auf die gesetzlich vorgeschriebenen Fenster- und Fristenregelungen für die unterschiedlichen Nutzungsarten spricht sich der VdF für eine Reduzierung der 6-Monatsfrist für die Kino- und Videoauswertung aus, zudem entsprächen die zeitlichen Unterschiede zwischen Video- und Video-on-Demand-Auswertung nicht mehr der üblichen Praxis. Bei Sperrfristverletzungen sollte ein direkter Zahlungsanspruch der Filmförderungsanstalt gegen TV-Sender eingeführt werden. Mit Blick auf die Umstellung auf digitale Standards muss nach Meinung des VdF für einen Übergangszeitraum die Referenzproduktionsförderung zu Gunsten der Absatz- und Abspielförderung gekürzt werden. Außerdem müssten die Absatzfördermittel in den §§ 67 a, 68 FFG unter Beibehaltung der derzeitigen Aufteilung jeweils um 5 Prozent erhöht werden sowie Referenzmittel aus Absatzförderung auch für Minimumgarantien und zur Aufstockung des Eigenkapitals des Verleihs verwendet werden können.

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