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16.03.2007; 10:02 Uhr
Film über Contergan-Skandal kassiert erneut einstweilige Verfügung
LG Hamburg untersagt Ausstrahlung auch von überarbeiteter Fassung

Auch die überarbeitete Fassung des des fiktionalen WDR-Zweiteilers »Eine einzige Tablette«, produziert von der Zeitsprung Film + TV Produktions GmbH, darf nicht ausgestrahlt werden. Wie die Grünenthal GmbH am 16.3.2007 mitteilte, hat das Unternehmen vor dem Landgericht Hamburg (LG Hamburg) erneut eine einstweilige Verfügung erwirkt.

Nachdem das Gericht dem WDR und Zeitsprung auf der Grundlage des Drehbuchs die Ausstrahlung des bereits abgedrehten Films untersagt hatte (siehe Meldung vom 28.7.2006), versuchte die Produktionsfirma die beanstandeten Passagen zu bearbeiten, um so eine Sendung dennoch zu ermöglichen. Um dies zu verhindern, beantragte Grünenthal auch hiergegen eine einstweilige Verfügung beim LG Hamburg, weil es auch in der neuen Fassung weiterhin schwer wiegende Eingriffe in das Unternehmenspersönlichkeitsrecht sieht. Sebastian Wirtz, Geschäftsführender Gesellschafter der Grünenthal GmbH, wirft dem Fernsehsender und Zeitsprung vor, absichtlich unwahre Darstellungen eingearbeitet zu haben, weshalb der Zuschauer nicht mehr unterscheiden könne, was der historischen Wahrheit entspreche und was nicht. Das Pharmaunternehmen hatte das Arzneimittel »Contergan« Ende der 50er Jahre als Schlaf- und Beruhigungsmittel entwickelt und vermarktet, in der Folge stellte sich aber heraus, dass es bei der Verwendung durch Schwangere zu Missbildungen der Neugeborenen führte.

Der WDR hingegen und die Produktionsfirma hatten wiederholt darauf verwiesen, dass der Film zwar auf faktischen Ereignissen basiere, jedoch keine historische Dokumentation, sondern eine fiktionale Aufarbeitung des Stoffes darstelle. »Spiegel Online« zufolge setzt der WDR auf die Berufung gegen das Urteil vom 28.7.2006, in deren Rahmen in der nächsten Woche eine mündliche Verhandlung stattfinden wird.

Dokumente:

Institutionen:

Mehr zum Thema:

  • Verletzung des Unternehmenspersönlichkeitsrechts durch einen für das Fernsehen gedrehten Spielfilm, Urteil des Landgerichts Hamburg vom 28. Juli 2006 - 324 O 14/06, ZUM 2007, 212 (Heft 3)
[IUM/hl]

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