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13.04.2007; 10:34 Uhr
LG München I verhandelt mündlich über einstweilige Verfügung von Gabriele Pauli
Landrätin selbst verzichtet angeblich auf gerichtliche Auseinandersetzung

Über die von der Fürther Landrätin Gabriele Pauli gegen das Magazin »Park Avenue« beantragte einstweilige Verfügung auf Untersagung der weiteren Verbreitung der von ihr angefertigten Fotostrecke soll zunächst gerichtlich verhandelt werden, bevor es zu einem möglichen Erlass kommt. Wie das Landgericht München I (LG München I) am 13.4.2007 mitteilt, wird die 9. Zivilkammer am 19.4.2007 darüber zu entscheiden haben, ob die Art der Zusammenstellung der Bilder und des Textes von einer vorherigen Autorisierung der Antragstellerin abhängig sein sollte oder nicht.

Die Antragstellerin behauptet, ihr seien entgegen der Vereinbarung nur einzelne Zitate des Textteils und nur ein einziges Bild vorgelegt worden, das sie dann zur Weitergabe durch die Antragsgegner - Verlag, Redakteure und Fotograf - an andere Medien freigegeben habe. Nicht mit ihr abgestimmt worden seien die Auswahl der Fotos und deren Betextung mit nicht dafür nicht vorgesehenen Zitaten. Durch die in der Veröffentlichung gewählte Zusammenstellung werde sie massiv in ihren Persönlichkeitsrechten verletzt, da nur so die Domina-Assoziationen der anderen Zeitungen erst möglich geworden seien. Demgegenüber streiten die Antragsgegner ab, dass eine entsprechende Autorisierung vereinbart worden sei. Im Übrigen hätten der Antragstellerin jedoch sämtliche Fotos vorgelegen ebenso wie sämtliche von ihr stammenden Zitate. Ein Unterlassungsanspruch scheide daher aus.

Unklar hingegen ist, ob es überhaupt noch zur mündlichen Verandlung kommen wird. Auf ihrer Homepage erklärte die Landrätin, von einer Klage gegen »Park Avenue« und anderen Medien absehen zu wollen, da in einer gerichtlichen Auseinandersetzung die Verantwortlichen von »Park Avenue« nie zu ihren Fehlern und Absichten stehen würden. »Ich muss nicht vor Gericht Recht bekommen, ich weiss, dass ich recht habe«. Wie jedoch der Pressesprecher des LG München I, Peter Guntz, dem Institut für Urheber- und Medienrecht am 13.4.2007 gegenüber erklärte, sei bislang keine Antragsrücknahme erfolgt.

Aktualisierung vom 27.4.2007:

Wie das LG München I mitteilte, haben sich die Parteien darauf geeinigt, das Verfahren zu beenden. Die Antragstellerin wird demzufolge ihren Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zurücknehmen; über den weiteren Inhalt der getroffenen Vereinbarung ist nichts bekannt geworden.

 

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