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24.04.2007; 18:43 Uhr
EU-Kommission stellt Untersuchung gegen Rundfunkgebühren in Deutschland ein
ARD und ZDF zufrieden, VPRT verhalten optimistisch

Die Europäische Kommission hat am 24.4.2007 beschlossen, ihre Untersuchung hinsichtlich der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland einzustellen. Diese Frage war 2002 in ihr Blickfeld geraten und im März 2005 von ihr unter dem Gesichtspunkt eines Verstoßes gegen EU-Wettbewerbsregeln untersucht worden, nachdem der Verband Privater Rundfunk und Telemedien e.V. (VPRT) Beschwerde gegen die Finanzierung der Öffentlich-Rechtlichen eingelegt hatte mit der Begründung, dass die öffentlichen Mittel zur Quersubventionierung kommerzieller Aktivitäten genutzt und über das zur Erfüllung des öffentlichen Auftrags erforderliche Maß hinausgehen würden. Die Kommission begründete ihre heutige Entscheidung mit der förmlichen Verpflichtung der Bundesregierung sowie der Bundesländer vom 15.12.2006 auf einen Maßnahmenkatalog, der die Bedenken Brüssels nun ausgeräumt habe. Kern dieses Maßnahmenkatalogs sind eine Konkretisierung und eine angemessene Übertragung des öffentlich-rechtlichen Auftrags insbesondere im Hinblick auf neue Medien, wobei ein »Public-value-Test« eingeführt werden soll. Ferner sieht die Verpflichtung die Schaffung angemessener Vorkehrungen zur Verhinderung von Überkompensation und Quersubventionierung, die Einhaltung marktwirtschaftlicher Grundsätze bei den kommerziellen Tätigkeiten sowie mehr Transparenz bei der Vergabe von Sublizenzen für Sportrechte vor. Diese Verpflichtungen sollen nun innerhalb von zwei Jahren in einer Ändeurng des Rundfunkstaatsvertrages (RStV) münden.

Die ARD und das ZDF begrüßten naturgemäß die Entscheidung der Kommission, die nach den Worten des ZDF-Intendanten Markus Schächter einen wichtigen Meilenstein darstelle. Anerkannt sei nun, dass Onlineangebote und digitale Fernsehprogramme zum Auftrag der Öffentlich-Rechtlichen gehören würden. Als Wermutstropfen bezeichneten jedoch der ARD-Vorsitzende Fritz Raff und der Bundesvorsitzende des Deutschen Journalisten-Verbandes, Michael Konken übereinstimmend die Tatsache, dass die EU-Kommission weiterhin über Finanzierungsfragen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland mitentscheiden wolle, indem sie die Rundfunkgebühren überhaupt als Beihilfen im europarechtlichen Sinne qualifiziert habe. Sicherzustellen sei bei der Umsetzung der Maßnahmen nun insbesondere, dass die Grundsätze der Staatsfreiheit und der Programmautonomie des öffentlich-rechtlichen Rundfunks gewahrt blieben, so Raff. Ähnlich äußerte sich auch die medienpolitische Sprecherin der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, Grietje Bettin. Verhaltener zeigte sich der VPRT: »Die EU-Kommission hat ARD und ZDF keinen Freibrief erteilt, sondern das Verfahren auf Bewährung eingestellt«, so der Präsident . Es komme jetzt auf die ordnungsgemäße Umsetzung der Maßnahmen an. Zu begrüßen sei jedoch, dass der Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks präzisiert werden müsse, was sowohl für den Online-Bereich als auch für die Ausrichtung der Digitalkanäle gelte. Diese müssten nun ein bestimmtes Legitimationsverfahren durchlaufen, bei dem erstmalig auch marktrelevante Auswirkungen zu prüfen seien.

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