mobiles Menü Institut für Urheber- und Medienrecht
15.05.2007; 18:37 Uhr
BITKOM: »Autoren betreiben Panikmache«
Schnelle Reaktion auf »Frankfurter Mahnung« von Schriftstellern und Verlegern

Als unsachliche Panikmache bezeichnete der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien (BITKOM) die gestrige »Frankfurter Mahnung« von Schriftsteller- und Verlegerverbänden (siehe Meldung vom 14.5.2007). Dabei richtete sich die Kritik weniger gegen die allgemeine Forderung nach Stärkung des Schutzes von geistig-schöpferischen Leistungen als vielmehr gegen das Ansinnen, die im »Zweiten Korb« zur Novellierung des Urheberrechtsgesetzes vorgesehene Deckelung von Urheberrechtsabgaben auf Vervielfältigungsgeräte zu beseitigen. »Das ist eine bewusste Irreführung der Öffentlichkeit« so BITKOM-Vizepräsident Jörg Menno Harms. Nach Berechnungen seines Verbandes würden sich die Einnahmen der Verwertungsgesellschaften im Falle der Umsetzung der gegenwärtigen Regelung mindestens verdoppeln. Auch würde so moderne Informationstechnik nicht übermäßig verteuert werden. Um die Frage der Begrenzung der Pauschalabgaben auf Vervielfältigungsgeräte streiten die betroffenen Interessenvereinigungen seit Jahren, der BITKOM hatte jüngst mit dem Vorstoß überrascht, den Streit durch eine einmalige Zahlung an die Urheber zu beenden, wenn es bei der Deckelung bliebe. Dies stieß aber auf Ablehnung insbesondere der zuständigen Berichterstatter von CDU und SPD im Deutschen Bundestag, der momentan über den »Zweiten Korb« berät (siehe Meldung vom 21.3.2007).

Dokumente:

Institutionen:

[IUM/hl]

Permanenter Link zu dieser News Nr. 3032:

https://www.urheberrecht.org/news/3032/


Zurück zur Liste


Der kostenlose Service unserer Online-Redaktion.

Das IUM dokumentiert die politischen und rechtlichen Entwicklungen aus dem Bereich des Urheber- und Medienrechts und gibt einen tagesaktuellen Newsletter heraus. Dieser informiert über neue Gerichtsentscheidungen und laufende Gesetzgebungsverfahren und ist dabei dem Gebot strikter Neutralität verpflichtet. Fördermitglieder erhalten den Newsletter vorab per E-Mail. Sein Inhalt wird hier dokumentiert.

Hier können Sie sich für den IUM Newsletter anmelden!

Gerne schicken wir Ihnen auch alle aktuellen Informationen per Mail.