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25.06.2007; 12:22 Uhr
Contergan-Film beschäftigt das Bundesverfassungsgericht
Pharmaunternehmen legt Verfassungsbeschwerde ein, Eilanträge sollen zeitnahe Ausstrahlungen verhindern

Das Pharmaunternehmen Grünenthal GmbH hat Verfasssungsbeschwerde gegen die Urteile des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg (OLG Hamburg) vom 10.4.2007 eingelegt, mit denen einstweilige Verfügungen gegen Schlüsselszenen des WDR-Zweiteilers »Eine einzige Tablette« über den Contergan-Skandal weitgehend aufgehoben wurden (siehe hierzu Meldung vom 10.4.2007). Ferner stellte Grünenthal nach eigenen Angaben Eilanträge auf Erlass einstweiliger Anordnungen, weil der Film zeitnah auf Filmfestivals und in der ARD gezeigt werden soll; eine Vorführung im Rahmen des Filmfests München sei jedoch kurzfristig unterblieben.

Das OLG Hamburg hatte zum einen auf der Grundlage der endgültigen Filmfassung seine Entscheidung getroffen, im Übrigen hielt es die festgestellten Persönlichkeitsrechtsverletzungen aber für nicht schwer genug, um zu Lasten der Kunstfreiheit eine Untersagen der Ausstrahlung zu rechtfertigen. Der Geschäftsführer von Grünenthal, Sebastian Wirtz, betonte darüber hinaus, die Rechte des Unternehmens im Falle des - bereits erfolgten - Weiterverkaufs des Films gegen jeden Vorführer und jeden potentiellen Käufer des Films zu verfolgen. Eine Hauptsacheentscheidung durch das Landgericht Hamburg ist für den 20.7.2007 angekündigt.

Dokumente:

Institutionen:

Zu diesem Thema:

  • Filmische Darstellung des Falles »Contergan«, Urteile des OLG Hamburg vom 10.4.2007, Az. 7 U 142/06 und 7 U 143/06, ZUM 2007, 479, ZUM 2007, 483 (Heft 6), sowie die Anmerkung von Rechtsanwalt Michael Fricke, Hamburg, ZUM 2007, 488 (Heft 6)
[IUM/hl]

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