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23.07.2007; 15:59 Uhr
Brüssel will DVB-H-Standard bei mobilem Fernsehen stärken
Gemeinschaftsunternehmen von O2, Vodafone und T-Mobile für DVB-H-Netz frei von fusionsrechtlichen Bedenken

Für eine Stärkung des Binnenmarkts im Bereich des mobilen Fernsehens hat sich die Europäische Kommission in ihrer Mitteilung vom 18.7.2007 ausgesprochen. Dies sei erforderlich, um nicht Gefahr zu laufen, auf diesem Markt weltweit in Hintertreffen zu geraten. Zu diesem Zweck soll der nach Ansicht der Kommission aussichtsreichste Übertragungsstandard für Mobilfernsehen DVB-H in den nächsten Wochen in das offizielle EU-Verzeichnis der Normen aufgenommen werden. Dadurch werden alle EU-Mitgliedstaaten verpflichtet, die Verwendung dieses Standards zu fördern. Letzteres hatte die für die Informationsgesellschaft und Medien zuständige EU-Kommissarin Viviane Reding bereits im März angedeutet für den Fall, dass die betroffenen Unternehmen sich nicht auf einen gemeinsamen Standard einigen könnten. Ferner soll nach dem Willen Brüssels die mit der Digitalisierung einhergehende »digitale Dividende«, also frei werdende Übertragungskapazitäten, dem Mobilrundfunk so schnell wie möglich zur Verfügung gestellt werden. Außerdem wiederholt die Kommission erneut ihre Forderung einer zurückhaltenden Regulierung von mobilen Fernsehen, weil es als ein neu entstehender Dienst einzuschätzen sei. Anders wird dies aber in Deutschland gesehen, wo die Landesmedienanstalten Anfang 2007 für ein bundesländerübergreifendes Pilotprojekt eine Sendelizenz im DVB-H-Standard ausgeschrieben haben und dabei insbesondere vielfaltssichernde Vorgaben für einen diskriminierungsfreien Zugang von Programmanbietern und zu angemessenen Bedingungen machten.

Um diese Lizenz hatten sich unter anderem auch die drei Mobilfunkunternehmen O2, Vodafone und T-Mobile beworben. Mit Blick hierauf planen diese drei zudem die Gründung eines Gemeinschaftsunternehmens, das die technischen Leistungen, die für die Herstellung und Ausstrahlung von digitalisierten Fernsehsignalen erforderlich sind, den Einkauf von Programminhalten und die Bündelung der Inhalte zu Programmpaketen für mobiles Fernsehen nach dem DVB-H-Standard erbringen soll. Wie das Bundeskartellamt am 18.7.2007 mitteilte, beabsichtigt es aus fusionskontrollrechtlicher Sicht, das Vorhaben freizugeben. Soweit die Märkte, die in direktem Zusammenhang mit der mobilen Rundfunk-/Fernsehübertragung stehen, betroffen seien, sei zwar davon auszugehen, dass das geplante Gemeinschaftsunternehmen oder die Muttergesellschaften erhebliche Marktanteile erreichen würden. Es handele sich jedoch bei diesen Märkten um neu entstehende Technologiemärkte, die sich noch in der Experimentierphase befinden, weshalb die zu erwartenden Marktanteile daher noch nicht so stabil seien, dass sie eine marktbeherrschende Stellung begründen könnten. Jedoch seien noch Zusagen erforderlich, um auch zukünftigen Wettbewerbern eine Teilnahme zu ermöglichen. Die zusätzliche kartellrechtliche Prüfung soll zeitnah nach der Fusionskontrollentscheidung abgeschlossen werden. Hierbei sind nach derzeitiger Einschätzung des Amtes aber noch Verpflichtungszusagen der beteiligten Unternehmen notwendig, um die nach vorläufiger Prüfung vorliegenden wettbewerblichen Bedenken auszuräumen.

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