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26.07.2007; 17:58 Uhr
Sat.1 droht kein Entzug der Sendelizenz
LMK sieht Voraussetzungen für Vollprogramm weiterhin für gegeben an

Der Sender Sat.1 erfüllt weiterhin die rundfunkrechtlichen Anforderungen an ein Vollprogramm. Dies sei das Ergebnis einer Prüfung, teilte die Landeszentrale für Medien und Kommunikation Rheinland-Pfalz (LMK) als bundesweit für Sat.1 zuständige Medienanstalt am 26.7.2007 mit. Die ProSiebenSat.1 Media AG hatte Mitte Juli 2007 angekündigt, mehrere Informationssendungen im Programm von Sat.1, darunter die Formate »Sat.1 am Mittag«, »Sat.1 am Abend« und »Sat.1 NEWS - Die Nacht«, sowie 180 Stellen konzernweit zu streichen. Hierauf waren wiederholt Forderungen, auch aus der Politik, nach einem Entzug der Sendelizenz für die Veranstaltung eines bundesweiten Vollprogramms laut geworden.

Bei einem Rundfunkprogramm müssen - um als Vollprogramm eingestuft werden zu können - vielfältige Inhalte enthalten sein, in welchem Information, Bildung, Beratung und Unterhaltung einen wesentlichen Teil des Gesamtprogramms bilden (§ 2 Abs. 2 Nr. 1 RStV). Dies sei auch nach Einstellung verschiedener Nachrichtensendungen bei Sat.1 der Fall, so die LMK. So würde allein im Bereich »Information« noch ein Anteil am Gesamtprogramm von 23,4 Prozent erreicht. Dies ergebe sich daraus, dass bei den hierfür herangezogenen Programmanalysen ein weitgefasster Begriff der Information zugrunde gelegt werde, bei dem keine inhaltliche Bewertung oder Abstufung der in den Sendungen vermittelten Informationen vorgenommen werde und somit nicht nur »harte« Nachrichtenformate erfasse, sondern auch Boulevardsendungen. »Die gesetzlichen Anforderungen an ein Vollprogramm enthalten keine quantitativen Regelung für »harte« Nachrichten«, so LMK-Direktor Manfred Helmes. Diese vorzugeben, sei eine politische Entscheidung.

Zugleich bekräftigte Helmes seine Forderung nach ergänzenden Vorschriften im Rundfunkstaatsvertrag zur Offenlegung der Geldgeber der Hedge Fonds. Zu überdenken sei dabei die Frage der Programmverantwortung im Zusammenhang mit Renditevorgaben: »Letztlich muss erkennbar sein, welche Interessen welche Geldgeber im Zusammenhang mit Medieninvestitionen vertreten«. Auch die Frage der Festschreibung von Beteiligungsgrenzen global agierender Medieninvestoren müsse geklärt werden. Ähnlich sieht dies der Präsident der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM), Wolf-Dieter Ring. Auch er bemängelte die fehlende Transparenz der Finanzinvestoren bis in die letzten Beteiligungsbereiche. Darüber hinaus wies Ring mit Blick auf neue technische Plattformen und der damit ver­bundenen Steuerungsmöglichkeiten auf die Frage hin, wie mit Finanz­investoren z. B. bei Netzbetreibern umzugehen sei, die eine starke Schlüsselposition im Markt besäßen. Es stelle sich die Grundsatzfrage, inwieweit die Unternehmens­politik von Finanzinvestoren den verfassungsrechtlichen und medienrechtlichen Anforderungen für Medienunternehmen gerecht werden könne. Um hierauf eine Antwort zu finden, beabsichtigen die Landesmedienanstalten ein Gutachten in Auftrag zu geben.

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