Institut für Urheber- und Medienrecht

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14.08.2007; 10:37 Uhr
Ermittlungen gegen Journalisten: Einstellung nur in München
Staatsanwaltschaften in Berlin, Frankfurt und Hamburg betreiben Verfahren weiter

Anders als die Münchner Staatsanwaltschaft, die ihre Ermittlungen gegen vier Journalisten der »Süddeutschen Zeitung« anlässlich ihrer Berichterstattung über die Arbeit des BND-Untersuchungsausschusses am 10.8.2007 eingestellt hatte, scheinen die Staatsanwaltschaften in Berlin, Hamburg und Frankfurt am Main die bei ihnen laufenden Verfahren fortsetzen zu wollen. Dies meldet die »Kölner Rundschau« am 13.8.2007; demzufolge stehen also weiterhin 13 Journalisten vom »Spiegel«, »Stern«, der »Zeit«, »Berliner Zeitung«, »Tagesspiegel«, »taz« und der »Frankfurter Rundschau«, im Fokus der Ermittlungen. Laut »Reuters« vom 10.8.2007 will Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) die Begründung der Staatsanwaltschaft München akzeptieren, die ihre Einstellung damit begründete, dass es in den Berichten der »SZ« keine Hinweise dafür gebe, woher die Informationen aus dem Untersuchungsausschuss stammten. Auch der Vorsitzende des Gremiums, Siegfried Kauder (CDU), erhebt keine Einwände. Laut »Reuters« betonte er erneut, dass sich seine Bitte an Lammert, entsprechende Ermittlungsermächtigungen zu erteilen, nicht gegen die Journalisten, sondern gegen deren Informanten richte. So seien auch die Verfahren gegen diejenigen, die das Leck geschlagen hätten, auch weiter nicht eingestellt, so Kauder.

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