Institut für Urheber- und Medienrecht

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23.08.2007; 12:02 Uhr
Streit um digitale Nachrichtenkanäle von ARD und ZDF
Private halten Ausbau für rechtswidrig, ARD-Vorsitzender verweist auf Regelung im RStV

An der Ankündigung von ARD und ZDF, ihre digitalen Kanäle »EinsExtra« und »ZDF Info« ausbauen zu wollen, hat sich ein weiterer Streit entzündet um die Digitalstrategie der Öffentlich-Rechtlichen. Der ARD-Vorsitzende Fritz Raff verteidigte die geplante Weiterentwicklung von »EinsExtra« zu einem »umfassenden Informationsangebot mit einem verlässlichen Nachrichtenservice für alle Nutzungsformen und Verbreitungswege« mit Verweis auf § 19 Abs. 4 RStV. Dieser berechtige die Öffentlich-Rechtlichen zu der Verbreitung von jeweils drei Programmen in digitaler Technik, und zwar mit den Schwerpunkten Kultur, Bildung und Information. Im Übrigen sehe das Programmprofil von »EinsExtra« neben dem ausgeweiteten Nachrichtenanteil auch weiterhin einen signifikanten Anteil anderer Informationsformen vor, insbesondere Regionalmagazine der Landesrundfunkanstalten.

Zuvor hatten laut einem Bericht des »Stern« die Privatsender RTL und ProSieben in einem Schreiben an mehrere Ministerpräsidenten vor den »dramatischen Auswirkungen« der ihrer Ansicht nach rechtswidrigen Pläne von ARD und ZDF auf die eigenen Sender »n-tv« und »N24« gewarnt, die diese letztlich sogar vor die Existenzfrage stellen könnten. Der rheinland-pfälzische Ministerpräsident Kurt Beck (SPD), zugleich Vorsitzender der Rundfunkkommission der Länder, hatte hierauf dem »Stern« zufolge den Privaten zugesagt, sich von den Intendanten der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten deren konkrete Konzepte zum Ausbau digitaler Angebote erläutern lassen. Nach Meinung Raffs wollten die Privaten hingegen lediglich von eigenen Defiziten ihrer Angebote ablenken: »Die programmliche Wirklichkeit bei N24 und n-tv zeigt, dass dort in den vergangenen Jahren Nachrichtenanteile kontinuierlich heruntergefahren wurden«.

Dokumente:

[IUM/hl]

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