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28.08.2007; 12:58 Uhr
CSU für klarere steuerliche Regelungen bei internationalen Koproduktionen
Internationale Absprachen zwischen Finanzbehörden sollen Abhilfe schaffen
Für deutsche Produzenten bestehen noch immer große steuerliche Hürden, sich bei internationalen Koproduktionen zu beteiligen. Dieser Ansicht ist die CSU-Filmkommission und fordert daher klare Regelungen zur steuerlichen Behandlung solcher Projekte. Insbesondere die so genannte »Betriebsstättenproblematik«, also das Verrechnungsverbot für Ausgaben im Ausland mit inländischen Einnahmen, erschwere die Beteiligung von deutscher Seite bei internationalen Projekten, halte aber auch umgekehrt ausländische Produzenten davon ab, mit deutschen Partnern zu kooperieren, so der Vorsitzende der Kommission, Hans Gerhard Stockinger: »Dies führt zu erheblichen Nachteilen für die deutsche Filmwirtschaft und den Filmstandort Deutschland«. Die Lösung sieht die CSU-Filmkommission in internationalen Absprachen der beteiligten Steuerverwaltungen und schlägt vor, einen für die Finanzbehörden verbindlichen Erlass zu formulieren, um so die einheitliche Anwendung der internationalen Absprachen zu gewährleisten. Ferner soll ein Regelmodell für kleinere Koproduktionen mit einem Budget von bis zu 8 Mio. EUR eingeführt werden, bei dem das Verfahren, in dem das Vorliegen der einzelnen Durchführungsbestimmungen geprüft werden soll, als vorgenommen fingiert wird. Außerdem soll ein Verständigungsverfahren zwischen Deutschland und dem jeweiligen Land der Koproduktion installiert oder die Koproduktionsabkommen mit den Ländern, mit denen Deutschland am häufigsten kooperiert, entsprechend geändert und eine gemischte Kommission einberufen werden. Dokumente:Institutionen:Permanenter Link zu dieser News Nr. 3123: http://www.urheberrecht.org/news/3123/
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