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29.11.2007; 10:04 Uhr
ARD einigt sich auf Verfahren für Drei-Stufen-Test
VPRT sieht zentrale Anforderungen der EU-Kommission nicht erfüllt
Auf ein gemeinsames Verfahren zur Durchführung des so genannten Drei-Stufen-Tests für neue digitale Gemeinschaftsangebote haben sich am 28.11.2007 die Intendanten und Gremienvorsitzende der Landesrundfunkanstalten der ARD geeinigt. Wie die Arbeitsgemeinschaft mitteilte, sollen zukünftig neue oder wesentlich veränderte digitale ARD-Angebote vom Rundfunkrat der für das Angebot federführenden Anstalt nach einer besonderen Prüfung genehmigt werden. Einbezogen werden jedoch die Rundfunkräte der anderen acht Rundfunkanstalten, während die Koordinierung die Gremienvorsitzendenkonferenz (GVK) übernimmt. Den Intendanten sei dabei wichtig gewesen, den bürokratischen Aufwand durch Beibehaltung des Federführungsprinzips in Grenzen zu halten, so der ARD-Vorsitzende Fritz Raff, der sich im Übrigen zufrieden zeigte über die erzielte Einigung: »Die an uns von der Europäischen Kommission gestellten Anforderungen werden mit dieser Einigung eineinhalb Jahre vor der Umsetzung der Entscheidung vom April 2007 erfüllt«. Materieller Maßstab der Prüfung soll der ARD zufolge sein, ob das neue Angebot Teil des Auftrags der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten ist, welchen qualitativen Beitrag zum publizistischen Wettbewerb es leistet und wie hoch der damit verbundene finanzielle Aufwand ist. Gerade hierin sieht der Verband Privater Rundfunk und Telemedien e.V. (VPRT) aber auch den Haken. Nach Ansicht des Verbandes fehle es weiterhin an zwei zentralen Voraussetzungen, nämlich der gesetzliche Auftragsdefinition als Grundlage jedweder Prüfung des Drei-Stufen-Tests und der Ausgestaltung der Rechtsaufsicht der Länder, denen der Einigung mit der Europäischen Kommission zufolge der Abschluss des Verfahrens obliege. Jürgen Doetz, Präsident des VPRT, bemängelte darüber hinaus, dass bislang die - im übrigen noch nicht näher konkretisierte - Einbeziehung Dritter und deren Stellungnahmen ausschließlich durch die Anstaltsgremien erfolgen soll. Der GVK-Vorsitzende Volker Giersch hatte hierzu erklärt, dass die Stellungnahmen Dritter zum jeweiligen Projekt eingehend geprüft und angemessen im Genehmigungsverfahren berücksichtigt werden sollen. Doetz forderte stattdessen, ein unabhängiges Gremium - wie z. B. die Monopolkommission - mit dieser Aufgabe zu betrauen, die eine entsprechende Gesamtmarktanalyse vornehmen könne. »Mit einer internen Verständigung der Gremien sind wir also noch nicht am Ende«, so der VPRT-Präsident. Dokumente:Institutionen:Permanenter Link zu dieser News Nr. 3232: http://www.urheberrecht.org/news/3232/
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